Kehr- und Überprüfungstätigkeiten an Feuerungs- und Lüftungsanlagen
entsprechend der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
dazu gehört u.a.:
| · | Reinigung (Kehrung) von Rauchgasschornsteinen |
| · | Reinigung der Rauchrohre von Festbrennstoffheizungen |
| · | Ausbrennarbeiten, beispielsweise bei gewerblich genutzten Räucherkammern |
| · | Überprüfung von Abgasanlagen (beispielsweise Abgasleitungen), bei Bedarf deren Reinigung |
| · | Überprüfung von Lüftungssanlagen; beispielsweise Zulufteinrichtungen (Öffnungen, Leitungen u.s.w.) |
| · | Sicherheitsüberprüfung und -messung an öl- und gasbetriebenen Feuerstätten (Abgaswegüberprüfung mit Kohlenstoffmonoxidmessung) |
Die Durchführung der Arbeiten erfolgt selbstverständlich entsprechend den maßgebenden Regelungen, wie der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und den relevanten Arbeitsblättern des Zentralinnungsverbandes (ZIV) der Schornsteinfeger.
| Nr. | Titel |
|---|---|
| 102 | Abgaswegüberprüfung ab Brenner und Bestimmung des CO-Gehaltes im Abgas |
| 103 | Abgaswegüberprüfung an Gasfeuerstätten ohne Strömungssicherung und Überprüfung von Abgasanlagen |
| 104 | Tätigkeiten an Ölfeuerungsanlagen |
| 301 | Lüftungsanlagen |
| 302 | Tätigkeiten an Abgasanlagen |
| 305 | Arbeiten an Räucheranlagen |
| 605 | Kommentar zur Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO |
Interesse? Weitere Fragen?
Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung!
me. Thomas Kuntke
Telefon: 03521. 73 52 95
Telefax: 03521. 73 52 82
Büro: DI.15-17 Uhr + DO.9-11 Uhr
Email: kuntke (at) ebb-meissen.de
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Selbstverständlich werden von uns bei den Emissionsmessungen an den Gas-, Öl- und Festbrennstoffheizungen, nur solche Messgeräten verwendet, die den strengen Vorgaben der 1. BImSchV entsprechen und die jährlich mindestens zweimal auf einem zugelassenen und überwachten Messgeräteprüfstand auf Eignung kontrolliert werden.




