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Schornsteinfegerbetrieb Kuntke
Energieberatungs- und Sachverständigenbüro
Telefon: 03521. 73 52 95
Telefax: 03521. 73 52 82
Büro: DI.15-17 Uhr + DO.9-11 Uhr
Email: kuntke (at) ebb-meissen.de
Sicherer [De-] E-Mail-Verkehr:
pn_tkm (at) web.de-mail.de
Der Schornsteinfeger
Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energie-Experte!
Weitere Infos erhalten Sie auf den Seiten des Bundes- verbandes des Schornstein- fegerhandwerks (Zentral- innungsverband - ZIV): www.schornsteinfeger.de
- Hinweise / Informationen zur Corona-Pandemie (COVIT-19)
(Ausübung von Schornsteinfegerarbeiten; Hinweise zu den Bürozeiten.)
- Verbrauchertipp: Umweltfreundlich anheizen
(Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Anheizen von oben.)
- Terminänderung / Terminverschiebung
(Infos zur Änderung des erhaltenen Terminvorschlages.)
- Wie oft müssen Schornsteine gekehrt werden?
(Infografik über jährliche Kehrhäufigkeit)
- Kohlenstoffmonoxid (CO) - die unsichtbare Gefahr
(Info aus ZIV-Newsletter 04/2018)
- Erklärung Heizung-Label (Altanlagen / Effizienzklassen)
(Grafik/Info vom BMWI bzw. BAFA)
- Neue Grenzwerte für Festbrennstoff-Feuerstätten ab 1. Januar 2015
(Aus Aktuelles-Newsarchiv.)
- Informationen zum neuen / geänderten Schornsteinfegerrecht (Download)
(Hinweise / Erläuterungen für Eigentümer, Stand Januar 2012)
- Änderungen im Schornsteinfegerhandwerk (PDF-Datei)
Vortrag vom 01.12.2010 zur Mitgliederversammlung der
Interessengemeinschaft Haus- und Grundstückseigentümer des
Kreises Meißen e. V.
Angaben zur Firma
Rechtsform
Einzelunternehmer
(me. Thomas Kuntke)
Gewerbebetrieb
(Handwerk)
Betriebsgründung
01.01.1991
Eintragung Handwerksrolle (HWK Dresden) und Gewerbeanmeldung (Stadtverwaltung Meißen)
Eingetragen im BAFA-
Schornsteinfegerregister.
01.01.2008
Gewerbeanmeldung/-erwei- terung:
- Energieberatung
- Bauberatung
- Sachverständigentätigkeit
(energieberatung kuntke - sachverständigenbüro)
Mitarbeiter
Keld Hielscher, Geselle
Marvin Danowski, Geselle
Maria Kuntke, Büro
Kerstin Kuntke, Büro
me. Thomas Kuntke, Inh.
Beachten Sie bitte die Änderungen seit 2013
Das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz ist seit 01.01.2013 voll gültig. | |
Sie als Hauseigentümer/in oder als deren Beauftrage/r müssen nunmehr aktiv werden und selber die Arbeiten beauftragen, denn nach Ablauf der seit 2008 laufenden Übergangsfrist haben Sie zu entscheiden, wer sich um ihre Feuerungsanlage kümmern soll. | |
Gern stehen wir Ihnen für die Kehr-, Mess- und Überwachungstätigkeiten zur Verfügung und kümmern uns um deren frist- und fachgerechte Durchführung! | |
Für die durch die Schornsteinfeger wahrzunehmenden hoheitlichen Tätigkeiten (z. B. Feuerstättenschauen, baurechtliche Tätigkeiten) bleibt der bisherige Bezirksschornsteinfeger weiterhin zuständig. |