Der Schornsteinfegerbetrieb Kuntke ist seit nunmehr mehr als 30 Jahren in Meißen und Umland tätig. Unser Arbeitsbereich erstreckt sich vornehmlich in der Altstadt von Meißen, den Stadtgebieten Korbitz, Kynast, Meisa, Niederfähre, Questenberg, Triebischtal, Vorbrücke und Winkwitz sowie einige Orte/Ortsteile der Gemeindeverbände Käbschütztal und Diera-Zehren - linkselbisch.
Seit dem 01.01.2013 haben wir gemäß dem neuen Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG - als Meisterbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks die Möglichkeit, in freiem Wettbewerb, alle handwerklichen Schornsteinfegerarbeiten auch in einem erweiterten Umland von Meißen, beispielsweise in Orten/Ortsteilen von Diera-Zehren - rechtselbisch oder der "Lommatzscher Pflege", auszuführen.
Diese handwerklichen Schornsteinfegerarbeiten bestehen aus:
• | Kehrung/Reinigung von Schornsteinen und Verbindungsstücken (Rauchrohre von Heizkessel) für feste Brennstoffe - nach KÜO* |
• | Reinigung von Räuchereianlagen (z. B. Ausbrennenarbeiten) - nach KÜO |
• | Überprüfung von Abgasanlagen von Öl- und Gas-Feuerstätten - nach KÜO |
• | Überprüfung der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung / prüfen der Lüftungsanlagen für Aufstellräume von Feuerstätten - nach KÜO |
• | Sicherheitsüberprüfung und -messung von Öl- und Gasfeuerstätten (Abgaswegüberprüfung und Kohlenstoffmonoxidmessung) - nach KÜO |
• | Überwachung der immissionsrechtlichen Vorgaben (Emissionsmessungen an Heizungsanlagen für flüssige, gasförmige oder feste Brennstoffe) - nach 1.BImschV** |
• | Beratung der Betreiber von Festbrennstoff-Feuerungsanlagen hinsichtlich der sachgerechten Bedienung, der ordnungsgemäßen Lagerung des Brennstoffs sowie der Besonderheiten beim Umgang mit festen Brennstoffen - nach 1.BImSchV |
(Infos zu unserem Tätigkeitsspektrum unter Leistungen.) |
* Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO)
** Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1.BImSchV)
Werden Beanstandungen (Mängel) bei den Arbeiten festgestellt, werden diese Ihnen mitgeteilt und in einem Protokoll erfasst. Selbstverständlich geben wir Ihnen dabei auch Hinweise zur Mängelbeseitigung und zeigen Ihnen mögliche Alternativen auf. Denn nach wie vor gilt: Wir Schornsteinfeger sind Ihre Sicherheits-Experten rund um die Feuerungsanlage.
Bei uns können Sie also alle handwerklichen Schornsteinfegerarbeiten ausführen lassen die in Ihrem Feuerstättenbescheid aufgeführt sind. Nur die sogenannten hoheitlichen Schornsteinfegerarbeiten (wie z. B. Tätigkeiten nach Baurecht oder die Feuerstättenschau und der Erlass des Feuerstättenbescheides) müssen Sie weiterhin durch den für Ihr Grundstück zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ausführen lassen.
Kontinuität, Verlässlichkeit gehören bei uns genauso zu den Grundsätzen unseres Handelns, wie Kundenfreundlichkeit, Flexibilität und eine höchstmögliche Fachkompetenz. Diese Grundsätze sind die Basis für eine lange und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Unsere Kunden aus Meißen und den Umland können dies bestätigen. Durch unsere kundenorientierte und persönliche Betreuung haben wir ein langes Vertrauensverhältnis zu ihnen aufgebaut, teilweise bereits gut 30 Jahre.
Sie als Kunde müssen sich, wenn Sie uns die oben genannten handwerklichen Tätigkeiten übertragen, nicht um die Organisation der Arbeitsabläufe / die Termineinhaltung kümmern - wir melden uns rechtzeitig bei Ihnen an und unterbreiten einen Terminvorschlag.
Nach termingerechter Arbeitsausführung übermitteln wir dem zuständigen, bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger alle relevanten Daten und Formalitäten.
Bei uns können Sie mehr als nur diese Schornsteinfegerarbeiten in Auftrag geben! Nutzen Sie beispielsweise unseren Service rund um das Thema rationelle und umweltverträgliche Energieanwendung (siehe: Energieberater).
Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch in Fragen des Schornsteinbaus, der Sanierung von Schornsteinen und beim Einbau von Feuerstätten beratend zur Seite. Nutzen Sie die neue Freiheit.
Sie übergeben uns den aktuellen Feuerstättenbescheid***,eine Messbescheinigung der Heizungsanlage sowie die letzte Jahresrechnung (Beträge gern geschwärzt) und Sie erhalten umgehend und unverbindlich ein Angebot für alle in diesem Feuerstättenbescheid aufgeführten Kehr-, Überprüfungs- und Überwachungsarbeiten. Bei Gefallen erteilen Sie uns den Auftrag.
*** Falls es sich bei den Unterlagen um Originale handelt, erhalten Sie dieses selbstverständlich mit dem Angebot zurück.
Wir übernehmen dann für Sie auch die Benachrichtigung des bevollmächtigten Berzirksschornsteinfegers, dass Sie nun Kunde der Firma Schornsteinfegerbetrieb Kuntke sind.
Es würde uns freuen wenn wir Sie als Kunden, speziell aus Meißen und deren Umland, bei uns begrüßen dürfen.
Haben Sie Interesse?
Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung:
• | Telefon: | 03521 / 73 52 95 |
• | Telefax: | 03521 / 73 52 82 |
• | Bürozeiten: | Dienstag 15 - 17 Uhr |
• | Anschrift: | Schornsteinfegerbetrieb Kuntke |
Jüdenbergstraße 7 | ||
01662 Meißen | ||
Wegbeschreibung: | ||
Mit der Bahn: S1 bis Haltestelle Altstadt | ||
elektronische Postadresse: | ||
kuntke(at)ebb-meissen.de Mein XMPP-Benutzername - ohne Leerzeichen - ist |
Übrigens, bei uns ist Qualität und Umweltschutz Norm:
DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001