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Schornsteinfegerbetrieb Kuntke
Energieberatungs- und Sachverständigenbüro
Telefon: 03521. 73 52 95
Telefax: 03521. 73 52 82
Büro: DI.15-17 Uhr + DO.9-11 Uhr
Email: kuntke (at) ebb-meissen.de
Sicherer [De-] E-Mail-Verkehr:
pn_tkm (at) web.de-mail.de
Der Schornsteinfeger
Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energie-Experte!
Weitere Infos erhalten Sie auf den Seiten des Bundes- verbandes des Schornstein- fegerhandwerks (Zentral- innungsverband - ZIV): www.schornsteinfeger.de
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch AGB genannt, sorgen vor Vertragsabschluss für klare Verhältnisse im täglichen Geschäftsverkehr.
Die AGB über die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten erhalten Sie zusammen mit unseren Auftragsformularen. Sie unterteilen sich in neun Abschnitte:
I. | Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen |
II. | Pflichten der Vertragspartner |
III. | Leistungsumfang |
IV. | Entgelt |
V. | Zahlungsmodalitäten |
VI. | Vertragsdauer und Kündigung |
VII. | Außerordentliche Kündigung |
VIII. | Haftungsausschluss |
IX. | Gerichtsstand |
Gern stellen wir Ihnen, als potentiellen Kunden, die kompletten AGB zur Verfügung. Falls berichtigtes Interesse besteht, lassen Sie es uns bitte wissen. Eine E-Mail an kuntke(at)ebb-meissen.de genügt.
Angaben zur Firma
Rechtsform
Einzelunternehmer
(me. Thomas Kuntke)
Gewerbebetrieb
(Handwerk)
Betriebsgründung
01.01.1991
Eintragung Handwerksrolle (HWK Dresden) und Gewerbeanmeldung (Stadtverwaltung Meißen)
Eingetragen im BAFA-
Schornsteinfegerregister.
01.01.2008
Gewerbeanmeldung/-erwei- terung:
- Energieberatung
- Bauberatung
- Sachverständigentätigkeit
(energieberatung kuntke - sachverständigenbüro)
Mitarbeiter
Keld Hielscher, Geselle
Marvin Danowski, Geselle
Maria Kuntke, Büro
Kerstin Kuntke, Büro
me. Thomas Kuntke, Inh.
Beachten Sie bitte die Änderungen seit 2013
Das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz ist seit 01.01.2013 voll gültig. | |
Sie als Hauseigentümer/in oder als deren Beauftrage/r müssen nunmehr aktiv werden und selber die Arbeiten beauftragen, denn nach Ablauf der seit 2008 laufenden Übergangsfrist haben Sie zu entscheiden, wer sich um ihre Feuerungsanlage kümmern soll. | |
Gern stehen wir Ihnen für die Kehr-, Mess- und Überwachungstätigkeiten zur Verfügung und kümmern uns um deren frist- und fachgerechte Durchführung! | |
Für die durch die Schornsteinfeger wahrzunehmenden hoheitlichen Tätigkeiten (z. B. Feuerstättenschauen, baurechtliche Tätigkeiten) bleibt der bisherige Bezirksschornsteinfeger weiterhin zuständig. |