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Schornsteinfegerbetrieb Kuntke
Energieberatungs- und Sachverständigenbüro
Telefon: 03521. 73 52 95
Telefax: 03521. 73 52 82
Büro: DI.15-17 Uhr + DO.9-11 Uhr
Email: kuntke (at) ebb-meissen.de
Sicherer [De-] E-Mail-Verkehr:
pn_tkm (at) web.de-mail.de
Der Schornsteinfeger
Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energie-Experte!
Weitere Infos erhalten Sie auf den Seiten des Bundes- verbandes des Schornstein- fegerhandwerks (Zentral- innungsverband - ZIV): www.schornsteinfeger.de
Leitbild / Selbstverständnis
Wir sehen uns als ein modernes Unternehmen in handwerklicher Tradition.
Kontinuität, Verlässlichkeit gehören genauso zu den Grundsätzen unseres Handelns, wie Kundenfreundlichkeit, Flexibilität und eine höchstmögliche Fachkompetenz. So informieren wir uns unablässig über den technischen Fortschritt und setzen jede sinnvolle Neuerung um.
Die Leistungen wie Schornsteinkehrungen und Messungen sind typische Schornsteinfegerarbeiten. Diese erbringen wir Ihnen nach den Regeln des Berufes in standardisierten Verfahren. Dadurch gewährleisten wir Ihnen die Betriebs- und Brandsicherheit Ihrer Feuerungsanlage auf gewohnt hohem Niveau.
Sie als Kunde stehen bei uns im Mittelpunkt.
Der Schornsteinfegerbetrieb Kuntke ist aktives Mitglied der Schornsteinfeger-Innung Sachsen · Landesinnung (Körperschaft des öffentlichen Rechts).
Übrigens, wir sind Emissionsprüfstelle gem. VDI 4208 Blatt 1:2013-01.
Werkstatt und Büro
Betriebsausrüstung / Ausstattung
Kehr- und Überprüfungsgeräte für die Reinigung und Überprüfung von Abgasanlagen: | Kehrgeräte (Kugelschalgapparate) mit Stahl-, Edelstahl- und Kunststoffeinlagen (Kehrsterme / Besen) diverse Leinen, Kugeln/Gewichte, Stangen, Stoßbesen, Haspeln Kratzer, Rußsäcke, Staubsauger Kettenausschlaggerät, Propangas-Ausbrenngerät Inspektionskamera für Schornsteine / Abgasanlagen unterschiedliche Endoskope (Technoskopie) u. a. m. |
Mess- und Überprüfungsgeräte für die Überprüfung / Überwachung von Feuerungsanlagen: | unterschiedlichste Mess- und Analysegeräte für die Abgasmessung (MRU SPECTRA / SPECTRAplus) und für die Heizungsdiagnose (Langzeitmessung: ECOM KD) Messgeräte für die Messung an Festbrennstoff-Feuerungsanlagen (VERETA Feinstaub-Messkoffer) Dichtheitsprüfgerät für Abgasleitungen (WÖHLER DP 94) diverse Kleinmessgeräte wie Entfernungsmesser, Pyrometer, Holz- und Baufeuchtemesser, Hygrometer (relative Luftfeuchte), Druckmessgerät / Präzisions-Digitalmanometer (Feinzug) u. a. m. |
Betriebsfahrzeuge: | 1x Citroën Berlingo Kastenwagen 1x Suzuki Jimny |
Büroausstattung: | VoIP -Telefonanlage mit Fax und ADSL-Internetzugang Computer-Netzwerk (Hauptrechner / Server und Nebenrechner / Client sowie externen Terrabit-Festplattenspeicher) diverse Software zur Betriebsführung und Kehrbezirksverwaltung sowie technische Programme z. B. zur rechnerischen Nachweisführung einer funktionsgerechten Bemessung von Abgasanlagen u. a. m. Bibliothek mit umfangreicher Fachliteratur, Nachschlagewerke, Normensammlung, Gesetze und Verordnung und diesbezügliche Kommentierungen |
Angaben zur Firma
Rechtsform
Einzelunternehmer
(me. Thomas Kuntke)
Gewerbebetrieb
(Handwerk)
Betriebsgründung
01.01.1991
Eintragung Handwerksrolle (HWK Dresden) und Gewerbeanmeldung (Stadtverwaltung Meißen)
Eingetragen im BAFA-
Schornsteinfegerregister.
01.01.2008
Gewerbeanmeldung/-erwei- terung:
- Energieberatung
- Bauberatung
- Sachverständigentätigkeit
(energieberatung kuntke - sachverständigenbüro)
Mitarbeiter
Keld Hielscher, Geselle
Marvin Danowski, Geselle
Maria Kuntke, Büro
Kerstin Kuntke, Büro
me. Thomas Kuntke, Inh.
Beachten Sie bitte die Änderungen seit 2013
Das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz ist seit 01.01.2013 voll gültig. | |
Sie als Hauseigentümer/in oder als deren Beauftrage/r müssen nunmehr aktiv werden und selber die Arbeiten beauftragen, denn nach Ablauf der seit 2008 laufenden Übergangsfrist haben Sie zu entscheiden, wer sich um ihre Feuerungsanlage kümmern soll. | |
Gern stehen wir Ihnen für die Kehr-, Mess- und Überwachungstätigkeiten zur Verfügung und kümmern uns um deren frist- und fachgerechte Durchführung! | |
Für die durch die Schornsteinfeger wahrzunehmenden hoheitlichen Tätigkeiten (z. B. Feuerstättenschauen, baurechtliche Tätigkeiten) bleibt der bisherige Bezirksschornsteinfeger weiterhin zuständig. |