Bitte nutzen Sie die Sachverständigen-Homepage unter:
www.sv-kuntke.de
Wer eine handwerkliche Leistung für nicht vertragsgerecht hält, hat die Möglichkeit, einen öffentlich bestellten und vereidigten (öbuv.) Sachverständigen des Handwerks mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen:
- über die Qualität und
- unter bestimmten Bedingungen über die Angemessenheit des Preises handwerklicher Leistungen.
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung gewährleistet, dass der Sachverständige ein bestimmtes Bestellungsverfahren durchlaufen hat, bei dem er seine persönliche Eignung, überdurchschnittliche Fachkenntnis und die Fähigkeit zur Gutachtenerstellung unter Beweis stellen musste.
Darüber hinaus bürgt die öffentliche Bestellung und Vereidigung für Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit.
Im Rahmen seiner Tätigkeit als ein von der Handwerkskammer Dresden öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Schornsteinfegerhandwerk führt Herr Thomas Kuntke wie folgt aus:
- Privatgutachten
- Schiedsgutachten
- Gerichtsgutachten
Zu seinem Fachgebiet (Schornsteinfegerhandwerk) zählen folgende Bereiche:
- Brandschutz und Brandursachen (Feuerungsanlagen),
- Bauschäden an Schornsteinen und anderen Abgasanlagen,
- Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik und
- Immissionen (Luftschadstoffe aus Feuerungsanlagen)
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Sachverständigen-Homepage unter www.sv-kuntke.de.
öbuv. Sachverständiger
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind nach Maßgabe von § 36 GewO tätig. Thomas Kuntke wurde im Jahr 2000 durch die HWK Dresden, Am Lagerplatz 8, 01099 Dresden für das Sachgebiet Schornsteinfegerhandwerk öffentlich bestellt und vereidigt. Er unterliegt den Bestimmungen der Sachverständigenordnung (SVO) der HWK Dresden. Diese kann bei der HWK eingesehen werden. Die Muster-SVO kann unter folgendem Link eingesehen werden:
www.svd-hwk.de