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Schornsteinfegerbetrieb Kuntke
Energieberatungs- und Sachverständigenbüro
 
Telefon: 03521. 73 52 95
Telefax: 03521. 73 52 82
Büro: DI.15-17 Uhr + DO.9-11 Uhr
Email: kuntke (at) ebb-meissen.de
Sicherer [De-] E-Mail-Verkehr:
pn_tkm (at) web.de-mail.de
Der Schornsteinfeger
Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energie-Experte!
Weitere Infos erhalten Sie auf den Seiten des Bundes- verbandes des Schornstein- fegerhandwerks (Zentral- innungsverband - ZIV): www.schornsteinfeger.de
- Hinweise / Informationen zur Corona-Pandemie (COVIT-19) 
(Ausübung von Schornsteinfegerarbeiten; Hinweise zu den Bürozeiten.) 
 
- Verbrauchertipp: Umweltfreundlich anheizen 
(Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Anheizen von oben.) 
 
- Terminänderung / Terminverschiebung 
(Infos zur Änderung des erhaltenen Terminvorschlages.) 
 
- Wie oft müssen Schornsteine gekehrt werden? 
(Infografik über jährliche Kehrhäufigkeit) 
 
- Kohlenstoffmonoxid (CO) - die unsichtbare Gefahr 
(Info aus ZIV-Newsletter 04/2018) 
 
- Erklärung Heizung-Label (Altanlagen / Effizienzklassen)
(Grafik/Info vom BMWI bzw. BAFA) 
 
- Neue Grenzwerte für Festbrennstoff-Feuerstätten ab 1. Januar 2015
(Aus Aktuelles-Newsarchiv.) 
 
- Informationen zum neuen / geänderten Schornsteinfegerrecht (Download)
(Hinweise / Erläuterungen für Eigentümer, Stand Januar 2012) 
- Änderungen im Schornsteinfegerhandwerk (PDF-Datei) 
Vortrag vom 01.12.2010 zur Mitgliederversammlung der
Interessengemeinschaft Haus- und Grundstückseigentümer des
Kreises Meißen e. V. 
Angaben zur Firma
Rechtsform
Einzelunternehmer 
(me. Thomas Kuntke) 
Gewerbebetrieb 
(Handwerk)
 
Betriebsgründung
01.01.1991 
Eintragung Handwerksrolle (HWK Dresden) und Gewerbeanmeldung (Stadtverwaltung Meißen) 
Eingetragen im BAFA-
Schornsteinfegerregister. 
01.01.2008 
Gewerbeanmeldung/-erwei- terung: 
- Energieberatung 
- Bauberatung 
- Sachverständigentätigkeit 
(energieberatung kuntke - sachverständigenbüro) 
 
Mitarbeiter 
Keld Hielscher, Geselle 
 Marvin Danowski, Geselle 
 Maria Kuntke, Büro 
Kerstin Kuntke, Büro 
me. Thomas Kuntke, Inh.
Beachten Sie bitte die Änderungen seit 2013
| Das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz ist seit 01.01.2013 voll gültig. | |
| Sie als Hauseigentümer/in oder als deren Beauftrage/r müssen nunmehr aktiv werden und selber die Arbeiten beauftragen, denn nach Ablauf der seit 2008 laufenden Übergangsfrist haben Sie zu entscheiden, wer sich um ihre Feuerungsanlage kümmern soll. | |
| Gern stehen wir Ihnen für die Kehr-, Mess- und Überwachungstätigkeiten zur Verfügung und kümmern uns um deren frist- und fachgerechte Durchführung! | |
| Für die durch die Schornsteinfeger wahrzunehmenden hoheitlichen Tätigkeiten (z. B. Feuerstättenschauen, baurechtliche Tätigkeiten) bleibt der bisherige Bezirksschornsteinfeger weiterhin zuständig. | 






