Lieber User,
die Antworten die hier zu finden sind beziehen sich auf allgemeine - beispielsweise Fragen zum Schornsteinfegerhandwerk -, auf bundeseinheitliche - beispielsweise Messtätigkeit - und auf landesspezifische Fragestellungen. Da es in Deutschland 16 Bundesländer gibt, gibt es auch genau so viele landesrechtliche Bestimmungen. Antworten die also landesspezifisch sind, beispielsweise in Bezug auf das Baurecht, beziehen sich ausschliesslich auf den Freistaat Sachsen. Zwar sind von Land zu Land oftmals nur geringe Unterschiede vorhanden, dennoch muss von meiner Seite darauf hingewiesen werden, dass die Antworten prinzipiell nicht auf andere Bundesländer zu übertragen sind. Also sich bitte immer zuerst - sozusagen in erster Instanz - an die/den Bevollmächtigte/n Bezirksschornsteinfeger/in wenden. Danke.
Bitte beachten:
Die gegebenen Antworten tragen rein informellen Charakter und erfolgen unbeschadet der Rechte Dritter. Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Vervielfältigungen jedweder Art sind nachdrücklich untersagt.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten unsers Zentral-Innungsverbandes (ZIV): www.schornsteinfeger.de
Vorab einige Argumente für das Schornsteinfegerhandwerk
• | Flächendeckendes Aktionsfeld; Sehr hoher Organisationsgrad (Innungen); Kontrolle des Staates und abrufbare Gesamterhebungen möglich |
• | Gleichbehandlung der Kunden; Hohe Akzeptanz und Vertrauen seitens der Kunden; Flexibles kundenorientiertes Dienstleistungspaket, Erfolgskontrolle durch Zertifizierung nach DIN ISO 9001 und 14001 |
• | Hohe Kompetenz in Brandschutz, Betriebssicherheit, Umweltschutz und Energieeinsparung; Verbraucherschutz durch neutrale Überwachung der Sächsischen Bauordnung -SächsBauO-, der Feuerungsverordnung -SächsFeuVO-, der 1. BImSchV (VO über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) und weiterer Normen und Verordnungen |
• | Produktneutrale und brennstoffunabhängige Beratung |
• | Erfolgreiche und kontinuierliche (jährliche) Weiterbildungsmaßnahmen vom Gesellen bis zum Bezirksschornsteinfegermeister |
• | Durch den Einsatz des Schornsteinfegerhandwerks findet eine Verschlankung des staatlichen Verwaltungsapparates statt |
Fragen zum Beruf / zur Berufsausübung (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG)
Fragen zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1.BImSchV)
• | Warum kann nicht gleich meine Wartungsfirma (Heizungsbauer) die Messung mit durchführen? |
• | Wie hoch über Dach muss bei Festbrennstoffen der Schornstein geführt werden? |
• | Fragen und Antworten zur (neuen) 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV), zusammengestellt vom BMU. |
Fragen zur Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und Allgemein zu Schornsteinfegerarbeiten
• | Frage zur Kehrfolge bei Schornsteinen in Wochenendhäusern |
• | Ich nutzte den Schornstein nicht mehr. Was muss ich bei der Abmeldung beachten? |
• | Warum fegt denn der Schornsteinfeger meinen Gasschornstein? |
Fragen zum Baurecht (Sächsische Bauordnung -SächsBO- und diverse Verordnungen und Regelwerke)
• | In Arbeit |
Fragen zum Betrieb (Preise, Termine/Terminvereinbarung u.a.m.)
• | Muss ich mich als Kunde des Schornsteinfegerbetriebs Kuntke selber um die Termine kümmern und den Schornsteinfegerbesuch bestellen? |
• | Der mitgeteilte/ angekündigte Termin kann nicht wahrgenommen werden. Kann der Termin kostenfrei umbestellt werden? |
• | Ich möchte gern einen individuellen Termin („Wunschtermin“). Ist dies möglich und zu welchen Konditionen? |