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		<lastBuildDate>Mon, 10 Aug 2020 13:47:00 +0200</lastBuildDate>
		
		
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			<title>BAFA-Fördermittel: Heizen mit erneuerbaren Energien</title>
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			<description>Fördermittelbeantragung beim BAFA</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="col-md-8"><b>- Einbau Gas-Hybridheizung* (Fördersatz 30%) <br />- Austausch/Ersatz alte Ölheizung (Fördersatz 40%) <br />- Einbau einer Bioheizung** (Fördersatz 35%) <br />- Einbau Bioheizung als Ersatz Ölheizung (Fördersatz 45%) <br />- u.a.m.</b>
* Gas-Brennwertgerät in Kombination mit z.B. Solarthermie (Kollektoren) <br />** Heizkessel für biogene Brennstoffe, wie z.B. Stückholz oder Holzpellet <b></b><br /> <br />Sie benötigen Hilfe bei der Antragstellung oder möchten diese am besten gleich in professionelle Hände geben? Gern stehe ich Ihnen als als Ihr Bevollmächtigter für die betreffenden Verfahrenshandlungen sowie dem Schriftverkehr mit dem BAFA zur Verfügung.
<b>Fördermittelbeantragung beim BAFA</b> 
Gemäß Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarktgemäß Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt.
<b>Preis:</b> Brutto 199,00 EUR Brutto (inkl. 16% Mwst., Netto 171,55 €) 
<div class="col-md-4"><div class="caption"></div></div></div>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Mon, 10 Aug 2020 13:47:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
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			<title>Gebäudeenergiegesetz: Viele Chancen verpasst</title>
			<link>http://kuntke.de/</link>
			<description>Nach einem langwierigen Verfahren hat der Bundestag heute das Gebäudeenergiegesetz (GEG)...</description>
			<content:encoded><![CDATA[„Zuallererst sind wir erleichtert, dass der viele Jahre währende Gesetzgebungsprozess ein Ende gefunden hat und der bisherige Wust an Vorschriften für den Gebäudeenergiebereich in einem Gesetz zusammengeführt wurde&quot;, sagt der GIH-Bundesvorsitzende Jürgen Leppig. Weniger erbaulich sei es allerdings, dass viele von seinem Verband vorgebrachten Argumente, die zum größten Teil auch vom Bundesrat geteilt wurden, kein Gehör fanden. Aus seiner Sicht sei so ein Gesetz entstanden, mit dem sich die angestrebten klimapolitischen Ziele wohl nicht erreichen lassen. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass der im Gesetz verankerte unambitionierte Niedrighausstandard den von der Europäischen Union geforderten Vorgaben genüge tut&quot;, führt der GIH-Vorsitzende ein Beispiel aus.
Für seine Verbandsmitglieder, überwiegend frei tätige Energieberater, sei es jedoch äußerst positiv, dass sie nun doch für die bei Anlässen wie einem Wohnungskauf oder bestimmten Sanierungen verpflichtende kostenlose Beratung zugelassen seien – dies war im Entwurf vom Januar noch ausschließlich den bei den Verbraucherzentralen unter Vertrag stehenden Energieberatern vorbehalten gewesen. „Um hier Marktgerechtigkeit zu erreichen, mussten wir dicke Bretter bohren&quot;, so Leppig, der betont, dass solche Beratungen häufig der Einstieg für Folgeaufträge und somit ganzheitliche energetische Sanierungen seien.<br />Einen Wermutstropfen sieht er aber dennoch: „Während die Berater der Verbraucherzentrale ein indirekt aus Steuermitteln finanziertes Honorar bekommen, müssen freie Energieberater unentgeltlich in Vorleistung gehen und haben daher ein unternehmerisches Risiko zu tragen. Hier sollte der Gesetzgeber – z.B. im Rahmen der in letzter Abstimmung sich befindenden Bundesförderung für effiziente Gebäude – unbedingt nachlegen und für Gleichbehandlung sorgen.&quot;
Eine verpasste Gelegenheit prangert der GIH auch bei den Energieausweisen an: „Im Sinne des Verbraucherschutzes wäre es entscheidend, dass Energieausweise aussagekräftig und vergleichbar sind. Das Gebäudeenergiegesetz lässt aber nach wie vor unzuverlässige Verbrauchsausweise zu, deren Werte mehr auf dem Verhalten der Bewohner und weniger auf dem energetischen Zustand des Gebäudes beruhen&quot;, erläutert Leppig. Aus seiner Sicht ist es ein Unding, dass Energieausweise sogar im Internet bestellt werden können und der beauftragende Hausbesitzer nicht einmal einen Energieberater zu Gesicht bekommt. „Wie an manch anderer Stelle im Gesetz auch hat die Bundesregierung hier eine echte Chance zur Verbesserung ungenutzt verstreichen lassen&quot;, so der enttäuschte<br />Leppig.<br /><br />
Berlin, 18. Juni 2020
<link http://www.gih.de>www.gih.de</link>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Thu, 18 Jun 2020 20:01:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Wie Feinstaub aus Luftschadstoffen entsteht</title>
			<link>http://kuntke.de/</link>
			<description>Feinstaub ist in vielen Ballungsräumen ein Gesundheitsproblem, weil die winzigen Partikel tief in...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Er wird bei niedrigen Temperaturen sekundär aus Ammoniak und der aus Stickoxiden entstehenden Salpetersäure gebildet. Beides sind Luftschadstoffe, die in Großstädten vor allem durch den Straßenverkehr freigesetzt werden. Dieser Bildungsmechanismus erklärt, warum bei Wintersmog oft mehr Feinstaub gemessen wird als es eigentlich geben dürfte.</b>
Feinstaub ist ein globales Problem. Die winzigen Partikel von weniger als einigen Mikrometer Größe sind gesundheitsschädlich und könnten weltweit für Millionen Todesfälle verantwortlich sein. Allein in Europa könnte zudem rund ein Drittel aller Asthmafälle bei Kindern auf die Feinstaubbelastung zurückgehen. Gleichzeitig wirken gerade die ultrafeinen Feinstaubpartikel als Kondensationskeime für Wolken Feinstaub kann zwar auch durch natürliche Prozesse entstehen, ein Großteil stammt aber heute aus anthropogenen Quellen. So werden Feinstaubpartikel, die kleiner sind als 2,5 Mikrometer, vorwiegend direkt durch Verbrennungsprozesse zum Beispiel in Kraftfahrzeugen oder Heizungen freigesetzt, man spricht von primärem Feinstaub. Die winzigen Teilchen können aber auch sekundär durch Anlagerung von Luftschadstoffen an bereits in der Luft umherschwebenden Nanopartikeln entstehen. Vor allem bei Wintersmog in Ballungsräumen macht dieser sekundäre Feinstaub einen erheblichen Anteil der Belastung aus.
<h3>Rasantes Partikelwachstum in der Wolkenkammer</h3>
Die schon bekannten Entstehungsmechanismen können aber nur einen Teil der in Großstädten gemessenen Feinstaubbelastungen erklären. Gerade in den asiatischen Megacities wird bei Wintersmog oft eine höhere Ultrafeinstaubbildung gemessen als es eigentlich geben dürfte. Denn gängiger Ansicht nach bleiben die kleinsten Anteile des Feinstaubs nicht lange erhalten: Nanopartikel von weniger als zehn Nanometern Größe lagern sich nach kurzer Zeit an größere Schwebstoffe an, was die Partikeldichte verringern müsste, erklären Mingyi Wang von der Carnegie Mellon University in Pittsburgh und ihre Kollegen. Sie sprechen daher auch von einem „Tal des Todes“ für diese Feinstaubgrößen. In einem Experiment am Forschungszentrum CERN bei Genf haben die Forscher nun untersucht, woher der zusätzliche Ultrafeinstaub kommen könnte. Dafür stellten sie in der Wolkenkammer des CLOUD-Experiments die Bedingungen nach, die bei Wintersmog in den Straßen einer Großstadt herrschen. Bei diesen Wetterlagen liegt eine warme Luftschicht wie eine Decke über einer kälteren, tieferen Luftmasse und verhindert so ihr Aufsteigen und die Durchmischung der Luft. Dadurch bleiben auch die Abgase des Verkehrs, der Haushalte und anderer Emittenten in den Straßenschluchten gefangen und konzentrieren sich dort.
Die Experimente ergaben, dass die in der Luft schwebenden Nanopartikel entgegen den Erwartungen nicht von größeren „geschluckt“ werden, sondern unter bestimmten Bedingungen erhalten bleiben – und dann zu Keimen für Ultrafeinstaub werden. Dies geschieht immer dann, wenn sich die beiden aus Autoabgasen gebildeten Luftschadstoffe Ammoniak und Salpetersäure in der Straßenluft kurzzeitig stark anreichern. Bisher dachte man, dass diese beiden Schadstoffe nur eine passive Rolle bei der Partikelbildung spielen“, sagt Jasper Kirkby, Leiter des CLOUD-Experiments am CERN. Doch wie das Team feststellte, lagern sich diese Schadstoffe an den Nanopartikeln an, bilden Ammoniumnitrat und führen zum Heranwachsen der Partikel zu Ultrafeinstaub. „Wir haben beobachtet, dass diese Nanopartikel innerhalb weniger Minuten sehr rasch anwachsen“, sagt Joachim Curtius von der Goethe-Universität Frankfurt. Die Wachstumsraten liegen teilweise beim Hundertfachen des bisher Bekannten. Resultat dieses Prozesses ist dann der dichte Smog aus Feinstaub und Ultrafeinstaub, der im Winter vor allem in asiatischen Großstädten für „dicke Luft“ sorgt.
<h3>Wintersmog und Wolkenbildung</h3>
„In urbanen Ballungszentren liefert der von uns beobachtete Prozess damit einen wichtigen Beitrag zur Bildung von Feinstaub im Wintersmog“, sagt Curtius. Selbst wenn die lokalen Anreicherungen der beiden Luftschadstoffe oft nur wenige Minuten lang anhalten, reicht dies wegen des schnellen Wachstums der Partikel aus, um den Smog zu verstärken. Günstige Bedingungen für diesen neuentdeckten Mechanismus herrschen dabei vor allem im Winter. „Denn der Prozess läuft nur bei Temperaturen von weniger als etwa plus fünf Grad Celsius ab“, erklärt Curtius. Ist die Luft wärmer, sind die Teilchen zu flüchtig und bleiben nicht lange genug stabil, um zu Feinstaub heranzuwachsen. Um den Wintersmog gerade in den noch immer stark davon betroffenen Megacities Asiens effektiv zu bekämpfen, müsste daher der Ausstoß von Stickoxiden – den Vorläufern der Salpetersäure – und von Ammoniak stärker verringert werden. „Zwar wird die Emission von Stickoxiden schon kontrolliert, aber bei Ammoniak ist dies nicht der Fall“, sagt Kirkby. „Der Ausstoß dieses Schadstoffs könnte sich durch die neuesten Katalysatoren in Benzin- und Dieselfahrzeugen sogar noch erhöhen.“
Doch diese Bildung von Aerosolpartikeln aus Ammoniak und Salpetersäure tritt vermutlich nicht nur in Städten und Ballungsgebieten auf, sondern kann auch in höheren Luftschichten der Atmosphäre stattfinden, wie die Forscher erklären. Triebkraft ist dafür dann hauptsächlich Ammoniak, das in der Landwirtschaft entsteht. Es gelangt durch aufsteigende Luftströmungen aus bodennaher Luft in die obere Troposphäre und mischt sich dort mit Salpetersäure, die durch Blitze aus dem Stickstoff der Luft entstanden ist. „Es bilden sich bei den dort herrschenden niedrigen Temperaturen neue Ammoniumnitratpartikel, die als Kondensationskeime bei der Wolkenbildung eine Rolle spielen“, erklärt Armin Hansel von der Universität Innsbruck. Der neu identifizierte Mechanismus ist daher auch für die Klimaentwicklung relevant.
Quelle: Mingyi Wang (Carnegie Mellon University, Pittsburgh) et al., Nature, <a href="https://www.nature.com/articles/s41586-020-2270-4" target="_blank" rel="noopener noreferrer" class="external-link-new-window" title="Öffnet externen Link in neuem Fenster">doi: 10.1038/s41586-020-2270-4</a>
Original Beitrag hier entnommen: <link https://www.wissenschaft.de/erde-klima/wie-feinstaub-aus-luftschadstoffen-entsteht/#utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=wie-feinstaub-aus-luftschadstoffen-entsteht _blank external-link-new-window "Öffnet externen Link in neuem Fenster">https://www.wissenschaft.de/erde-klima/wie-feinstaub-aus-luftschadstoffen-entsteht/#utm_source=rss&amp;utm_medium=rss&amp;utm_campaign=wie-feinstaub-aus-luftschadstoffen-entsteht</link>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Fri, 15 May 2020 14:30:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Wasserstoff als zukunftsfähiger Brennstoff</title>
			<link>http://kuntke.de/</link>
			<description>Fossile Brennstoffe stehen schon lange unter kritischer Beobachtung. Nicht nur die endlichen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[
<span id="ctl01_cphAllC_cphC_lblTeaser">Ein wie ich meine sehr interessanter Artikel ist auf der WebSite &quot;HaustechnikDialog&quot; (<link https://www.haustechnikdialog.de/ _blank external-link-new-window "Öffnet externen Link in neuem Fenster">www.haustechnikdialog.de</link>) erschienen. </span>
In diesem wird unter anderem die Brennstoffzelle näher beleuchtet. So z.B. der Unterschied zwischen Festoxid-Brennstoffzelle (SOFC) und Polymerelektrolyt-Brennstoffzelle (PEM).
Auch die Möglichkeiten um zukünftig reinen Wasserstoff als Energieträger zu nutzen bzw. der Weg dahin, wird erläutert.&nbsp;
Interessant ist auch, dass aktuell in einem Feldtest in den Niederlanden untersucht wird, ob sich der Einsatz von reinem Wasserstoff generell umsetzen lässt bzw. welche Anpassungen noch vorgenommen werden müssen. Der Wasserstoff wird dabei über eine ehemalige Erdgasleitung geliefert.
Hier geht es zum Artikel: <link https://www.haustechnikdialog.de/News/24163/Wasserstoff-als-zukunftsfaehiger-Brennstoff _blank external-link-new-window "Öffnet externen Link in neuem Fenster">https://www.haustechnikdialog.de/News/24163/Wasserstoff-als-zukunftsfaehiger-Brennstoff</link>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Fri, 08 May 2020 10:25:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Neu von HDG: Pellet-Leitfaden – Planung, Förderung und Verkauf von A-Z</title>
			<link>http://kuntke.de/</link>
			<description>Ein Artikel zu einer in meinen Augen interessanten Broschüre ist im Internetportal...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-bottom: 0cm; font-weight: normal"></p>
&nbsp; &nbsp;
<p style="margin-bottom: 0cm; font-weight: normal">Die Firma HDG Bavaria GmbH aus Massing (Bayern), ist seit 40 Jahren am Markt und zählt zu den führenden Herstellern von Holzheizungen in Deutschland. In der neuen Broschüre „Pellet-Leitfaden“ finden Fachhandwerker und sicherlich auch interessierte Laien, Wissenswertes von A wie Anlagen bis Z wie Zubehör für die HDG Pelletheizungen. <br /> &nbsp; </p>
<p style="margin-bottom: 0cm; font-weight: normal">Auch wenn es im Leitfaden um Produkte der Firma HDG geht, so kann man dennoch auch ganz Allgemeines rund um den Brennstoff Holzpellets sowie die entsprechende Anlagentechnik erfahren. So z.B. über den Aufbau eines Pellet-Lages oder auch hinsichtlich des Heizkreises (Hydraulikschemen). <br /> &nbsp; </p>
<p style="margin-bottom: 0cm; font-weight: normal">Hier geht es zum Original Beitrag auf HaustechnikDialog.de: <link http://www.haustechnikdialog.de/r/13/?http%3a%2f%2fwww.haustechnikdialog.de%2fNews%2f24077%2fNeu-von-HDG-der-Pellet-Leitfaden-br-Planung-Foerderung-und-Verkauf-von-A-Z _blank external-link-new-window "Öffnet externen Link in neuem Fenster">http://www.haustechnikdialog.de/r/13/?http%3a%2f%2fwww.haustechnikdialog.de%2fNews%2f24077%2fNeu-von-HDG-der-Pellet-Leitfaden-br-Planung-Foerderung-und-Verkauf-von-A-Z</link> <br /> &nbsp; </p>
<p style="margin-bottom: 0cm"><span style="font-weight: normal">Hier der Direktlink zur Broschüre: <link https://www.hdg-bavaria.com/fileadmin/chef/Downloads/Preislisten/HDG_Pellet-Leitfaden.pdf _top>https://www.hdg-bavaria.com/fileadmin/chef/Downloads/Preislisten/HDG_Pellet-Leitfaden.pdf</link></span></p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 21 Apr 2020 10:51:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Beraterkreis zu eng gefasst</title>
			<link>http://kuntke.de/</link>
			<description>Offener Brief des GIH an die Mitglieder des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>In einem offenen Brief an die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Energie bezieht der größte deutsche Energieberaterverband - GIH - Stellung zum aktuellen Stand des Gesetzes. Die erste Lesung im Bundestag fand am 29. Januar statt. Die Verabschiedung wird in den nächsten Monaten erwartet. </b>

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Deutschen Bundestages,
das <b>Gebäudeenergiegesetz (GEG)</b> befindet sich im parlamentarischen Verfahren, kurz vor Weihnachten hat der Bundesrat eine umfangreiche <a rel="noopener" target="_blank" href="https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0501-0600/584-19(B).pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1">Stellungnahme</a> zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung abgegeben. Als Deutschlands größter Energieberaterverband unterstützen wir diese in hohem Maße, bedauern jedoch, dass der Rat den vorangegangenen <a rel="noopener" target="_blank" href="https://www.gih.de/wp-content/uploads/2019/12/Empfehlungen-der-Ausschüsse-des-Bundesrates-für-GEG-1.pdf">Empfehlungen seiner Ausschüsse</a> nicht in vollem Umfang gefolgt ist. Aus der Sicht unserer Mitglieder, deren Hauptaufgabe die Planung, Begleitung und Qualitätssicherung energetischer Maßnahmen ist, drohen so leider einige praxisrelevante Verbesserungen auf der Strecke zu bleiben.
Wie eine kürzlich vom BMWi veröffentlichte <a rel="noopener" target="_blank" href="https://www.gih.de/blog/durch-gefoerderte-energieberatung-zu-mehr-energetischen-sanierungen/">Evaluation </a>zeigt, führen geförderte Energieberatungen zu deutlich mehr energetischen Sanierungen. Dass der aktuelle Gesetzesentwurf bei umfangreichen Sanierungen (§ 48) oder Verkäufen (§ 80) eine verbindliche Beratung vorsieht, ist daher zielführend. Dass er jedoch die Beratergruppe exklusiv auf die Berater der sehr hoch geförderten Verbraucherzentralen (VZ) (deren Förderung im Gesetzesentwurf unter „E Erfüllungsaufwand“ nicht erscheinen) einschränkt, ist äußerst kritisch. Zum einen sehen wir in dieser Beschränkung eine <b>wettbewerbliche Benachteiligung</b> vieler freier Energieberater, die zwar hoch qualifiziert, aber nicht für die VZ tätig sind. Zum anderen drohen <b>Kapazitätsengpässe</b>: Aufgrund konservativer Hochrechnungen wie des <a rel="noopener" target="_blank" href="https://redaktion-akoga.niedersachsen.de/download/125293">Immobilienmarkbericht Deutschland 2017</a> (Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse) erwarten wir für die besagten Pflichtberatungen ein jährliches Aufkommen von 300.000 bis 500.000 Beratungen oder mindestens 37.500 Beratungstagen. Dieses kann von den aktuell knapp 600 für die VZ tätigen Energieberatern jedoch nicht annähernd abgearbeitet werden. Eine Verzwanzigfachung der VZ-Honorarkräfte wäre nach unseren Berechnungen nötig. Zudem sucht die VZ bereits jetzt in fast 50 Regionen weitere Energieberater.
Anhand eins Beispiels möchten wir Ihnen den <b>zusätzlichen Aufwand für Sanierer und die Absurdität</b> des Paragraphen darstellen: Ein Hausbesitzer möchte energetisch sanieren und lässt sich von einem Energieberater seines Vertrauens beraten und ein Konzept in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) entwickeln. Um den gesetzlichen Auflagen Genüge zu tun, müsste dieser hochqualifizierte Energieberater den Hauseigentümer vor der Sanierung noch zusätzlich an einen Berater der Verbraucherzentrale verweisen!
Vor diesem Hintergrund fordern wir, <b>den zugelassenen Beraterkreis auf alle in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelisteten Berater</b> <b>auszuweiten</b>. Die dena-Liste wurde über Jahre hinweg mit Steuermitteln und viel Aufwand aufgebaut, die derzeit dort geführten rund 11.000 Berater müssen ihre hohe Qualifikation fortlaufend durch Schulungen und Umsetzungen nachweisen und sind außerdem für Bundesförderprogramme ausstellungsberechtigt.
Zudem sieht der aktuelle Gesetzesentwurf die verbindliche Energieberatung derzeit nur für Ein- und Zweifamilienhäuser vor. Größere Wohnhäuser sowie Nichtwohngebäude bieten jedoch ebenfalls hohe CO2-Einsparpotenziale. Wieso also sollen sie von der Beratungspflicht ausgenommen werden? Da eine Beratung auch für diese Gebäudetypen sinnvolle energetische Modernisierungsmaßnahmen anregen kann, treten wir für eine entsprechende Ausweitung ein.
Ebenso wie die Ausschüsse des Bundesrats sind uns online erstellte Energieausweise sowie Verbrauchsausweise ein Dorn im Auge. Im Sinne des Verbraucherschutzes ist es entscheidend, dass Energieausweise aussagekräftig und vergleichbar sind. Bei den genannten Typen ist dies nicht der Fall: Die auf Basis zugesandter Daten erstellten Online-Ausweise sind unzuverlässig und die Werte der auf dem Verhalten bisheriger Bewohner beruhenden Verbrauchsausweise nicht übertragbar. Will der Gesetzgeber ein wirklich tragfähiges Beurteilungsinstrument vorhalten, müssen Verbrauchsausweise im neuen Gebäudeenergiegesetz abgeschafft und <b>Bedarfsausweise mit einer Begehungspflicht</b> (§ 83) versehen werden.
Ferner verweist das GEG auf DIN-Normen (§ 7), ohne deren Kenntnis sein Regelungsgehalt nicht nachvollziehbar ist. Unter Bezug auf den Grundsatz der Öffentlichkeit von Vorschriften sowie auf die Bekanntmachungspflicht fordern wir, dass ein <b>transparenter und kostenloser “Jedermannszugang” zu allen relevanten Normen und Vorschriften</b> in den Gesetzestext aufgenommen wird.
Zusätzlich hat der GIH schon bei den vorherigen Versionen des GEGs vielfältige Vorschläge formuliert. Eine Übersicht finden Sie <a rel="noopener" target="_blank" href="https://www.gih.de/blog/gih-bewertet-entwurf-zum-gebaeudeenergiegesetz-geg/">hier</a>. Die ausführlichen Details dazu <a rel="noopener" target="_blank" href="https://www.gih.de/wp-content/uploads/2017/02/Stellungnahme-des-Energieberaterverband-GIH-zum-Gebäudeenergiegesetz-Referentenentwurf.pdf">hier</a>.
Wir freuen uns, dass wir Ihnen unsere Anliegen und Bedenken nahe bringen durften und hoffen, dass Sie diese im weiteren parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren unterstützen werden. Für Fragen und Gespräche stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Quelle: <link https://www.gih.de/blog/gih-stellungnahme-zum-geg/ _blank external-link-new-window "Öffnet externen Link in neuem Fenster">https://www.gih.de/blog/gih-stellungnahme-zum-geg/</link> ]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Sun, 19 Apr 2020 11:22:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>TAG DES SCHORNSTEINES - 13. März 2020</title>
			<link>http://kuntke.de/</link>
			<description>BDH, IPS, EFA und ZIV unterstützen die Aktion in Deutschland</description>
			<content:encoded><![CDATA[<br />Für das Eigenheim hat sich der Schornstein bereits einige Jahrhunderte als notwendiges Bauteil für fast alle modernen Heizungstechniken und für das gemütliche Kaminfeuer etabliert. 
Im Dach oder neben dem Haus platziert, sorgt er dafür, dass die bei der Wärmeerzeugung entstehenden Abgase sicher und ungehindert aus dem Gebäude abziehen können. 
Mit dem <b>Tag des Schornsteins</b> am 13. März, wird der Blick auf ein Gebäudeteil gerichtet, das sich in den letzten Jahren auch technisch weiterentwickelt hat.
Natürlich sind wir Schornsteinfeger die Experten zu allen Fragen rund um den Schornstein sowie natürlich zu modernen / effizienten Feuerungsanlagen. Deshalb unterstützen wir die Aktion.
<p class="align-center"><b>Der Schornstein.<br />Die Seele des Hauses!</b></p>
Hier geht es zur Pressemeldung: <b><link https://www.schornsteinfeger.de/pm-ips-bdh-tag-des-schornsteins-060320.pdfx?forced=true _blank external-link-new-window "Öffnet externen Link in neuem Fenster">www.schornsteinfeger.de/</link></b>












&nbsp; &nbsp;
Bilder (von oben nach unten):
- in Florenz<br />- auf Kreta<br />- in Radebeul<br />- in Prag<br />- in den Niederlanden]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Fri, 13 Mar 2020 09:42:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Ab 24.01.2020 verbesserte KfW-Förderkonditionen</title>
			<link>http://kuntke.de/</link>
			<description>Im Januar 2020 treten zahlreiche Konditionen- und Produktänderungen im KfW-Förderbereich...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2 class="zwischenueberschrift">Wohngebäude</h2>
Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder den Kauf von saniertem Wohnraum erhöht sich der Tilgungszuschuss im Programm <b>Energieeffizient Sanieren – Kredit (151)</b> um 12,5 Prozentpunkte. Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf 120.000 Euro. Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55 ist beispielsweise ein Tilgungszuschuss von 40 % für einen maximalen Kreditbetrag von 120.000 Euro möglich (maximaler Tilgungszuschuss 48.000 Euro).
Im Programm <b>Energieeffizient Sanieren – Kredit (152) </b> erhöht sich der Tilgungszuschuss um 12,5 Prozentpunkte für energetische Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben. Der maximale Kreditbetrag bleibt bei 50.000 Euro. Der Tilgungszuschuss für Einzelmaßnahmen beträgt dann mit 20 % von maximal 50.000 Euro Kreditbetrag bis zu 10.000 Euro.
Im Programm <b>Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)</b> erhöht sich der Investitionszuschuss um 10 Prozentpunkte für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen. Die förderfähigen Investitionskosten für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus steigen um 20.000 Euro auf 120.000 Euro. Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen bleiben bei 50.000 Euro. Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55 ist beispielsweise ein Investitionszuschuss von 40 % der förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro möglich (maximaler Investitionszuschuss 48.000 Euro). Der Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen beträgt dann mit 20 % von maximal 50.000 Euro förderfähiger Kosten bis zu 10.000 Euro.
Für den Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 Prozentpunkte im Programm <b>Energieeffizient Bauen – Kredit (153)</b>. Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf insgesamt 120.000 Euro. Das bedeutet für den Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses 55 einen Tilgungszuschuss von 15 % bei einem maximalen Kreditbetrag von 120.000 Euro Kreditbetrag (maximaler Tilgungszuschuss von 18.000 Euro). Für den Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhaus 40 Plus beträgt der Tilgungszuschuss 25 % bei einem maximalen Kreditbetrag von 120.000 Euro (maximaler Tilgungszuschuss 30.000 Euro).
Laut <link https://www.geb-info.de/Archiv/Newsletter-Archiv/article-895897-105363/hohe-austauschpraemie-nicht-nur-fuer-oel-heizung-.html _blank>Marktanreizprogramm</link> ist mit den dort gewährten Zuschüssen eine Kumulierung beim KfW-Programmen Energieeffizient Bauen (Programmnummer 153) möglich.
<h2 class="zwischenueberschrift">Nichtwohngebäude</h2>
In den KfW-Programmen <b>IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (218, 219)</b> und dem <b>KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (277/278)</b> erhöht sich der Tilgungszuschuss bei einer Sanierung zur Erreichung eines KfW-Effizienzhaus-Standards um 10 Prozentpunkte und bei energetischen Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, um 15 % Prozentpunkte. Der Tilgungszuschuss ist bei diesen Programmteilen dann zwischen 175 und 275 Euro pro Quadratmeter gedeckelt.
Übersicht der KfW: <b><link http://www.kfw.de/ebs2020 _blank>www.kfw.de/ebs2020</link></b> 
*Link zu &quot;KfW-Förderung für Öl-Heizungen beendet&quot;: <link https://www.geb-info.de/Archiv/Newsletter-Archiv/article-895860-105363/kfw-foerderung-fuer-oel-heizungen-beendet-.html _blank external-link-new-window "Öffnet externen Link in neuem Fenster">https://www.geb-info.de/Archiv/Newsletter-Archiv/article-895860-105363/kfw-foerderung-fuer-oel-heizungen-beendet-.html</link>
<sub>Quelle: </sub><link https://www.geb-info.de/article-896832-30001/ab-24-01-2020-verbesserte-kfw-foerderkonditionen-.html _blank external-link-new-window "Öffnet externen Link in neuem Fenster"><sub>https://www.geb-info.de/article-896832-30001/ab-24-01-2020-verbesserte-kfw-foerderkonditionen-.html</sub></link>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Fri, 24 Jan 2020 10:19:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Schornsteinfeger informieren:  Wie geht es weiter mit der Ölheizung?</title>
			<link>http://kuntke.de/</link>
			<description>Ab dem Jahr 2026 sollen Ölheizkessel nur noch in Ausnahmefällen bzw. unter Auflagen eingebaut...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Aktueller Stand: Gesetze sind noch nicht verabschiedet </h3>
Wichtig ist: Es soll kein Betriebsverbot geben. Bestehende Ölheizungen können ohne Einschränkungen weiter genutzt werden. Anders sieht es aus, wenn ein Ölheizungskessel defekt ist und erneuert werden muss. In einem solchen Fall muss der Eigentümer bestimmte Auflagen einhalten. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht vor, dass ein neuer Ölheizungskessel ab 2026 nur dann eingebaut werden darf, wenn anteilig erneuerbare Energien eingebunden werden. Ein solches Hybridsystem besteht zum Beispiel aus den Komponenten Brennwertkessel, Solarthermie und Pufferspeicher. Nur in Ausnahmenfällen, wenn weder eine Hybridlösung noch eine Versorgung mit Erdgas oder Fernwärme möglich ist, darf auch nach 2025 eine Ölheizung eingebaut werden. 
<h3>Welche Alternativen gib es?</h3>
Vor allem in ländlichen Gebieten ohne entsprechende Versorgungsnetze könnten Pellet-, Scheitholz- oder Hackschnitzelheizungen fossile Brennstoffe ersetzen. Wo ein Öltank vorhanden ist, lässt sich möglicherweise ein Pelletlager errichten. Der Platzbedarf ist vergleichbar. Eine Biomasseheizung benötigt außerdem einen rußbrandbeständigen Schornstein, der jedoch in vielen Bestandsgebäuden ohnehin vorhanden ist. Empfehlenswert ist die Kombination mit einem Pufferspeicher und Solarthermie. Ob alternativ der Einbau einer strombetriebenen Wärmepumpe technisch möglich und sinnvoll ist, sollte der Eigentümer vorher von einem Energieberater prüfen lassen. Eine Wärmepumpe lohnt sich in der Regel nur dann, wenn das Gebäude über einen hohen Wärmedämmstandard und ein Flächenheizsystem verfügt.
<h3>Wo können Hausbesitzer Fördermittel beantragen?</h3>
Der Staat fördert den Einbau von Biomasseanlagen und Wärmepumpen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Am besten vereinbaren Hausbesitzer einen Termin mit einem Energieberater und lassen sich zu den verschiedenen Energieträgern, Heizsystemen und den aktuellen Fördermöglichkeiten beraten. 10.000 qualifizierte Energieberater aus dem Schornsteinfegerhandwerk machen die Suche nach einem lokalen und unabhängigen Beratungsangebot einfach.
Sankt Augustin, 11. Dezember 2019. 
<sub>Quelle: Pressemitteilung des ZIV (PDF-Datei: <link https://www.schornsteinfeger.de/12-2019-pressemitteilung-oelheizung.pdfx?forced=true _blank external-link-new-window "Öffnet externen Link in neuem Fenster">https://www.schornsteinfeger.de/12-2019-pressemitteilung-oelheizung.pdfx?forced=true</link>)</sub>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Thu, 12 Dec 2019 18:50:00 +0100</pubDate>
			
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		<item>
			<title>Regenerative Heizsysteme für Neu- und Bestandsbauten</title>
			<link>http://kuntke.de/</link>
			<description>Sonne, Holz und Wärmepumpe: Hybridsysteme liefern das ganze Jahr nachhaltige Energie</description>
			<content:encoded><![CDATA[<i><span id="ctl01_cphAllC_cphC_lblTeaser" style="font-weight:bold; ">Wer erneuerbare Energieträger intelligent miteinander kombiniert, kann die Heizkosten deutlich senken. Besonders vorteilhaft ist entweder eine Solaranlage oder eine Wärmepumpe, die durch eine moderne Holzfeuerung ergänzt wird. Darauf macht der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. aufmerksam, der auch die Hersteller moderner Feuerstätten und Energiesysteme vertritt. Während die Sonne gratis scheint und die Wärmepumpe für eine besonders effiziente Energiegewinnung steht, überzeugt Holz durch seine gute CO2-Bilanz. </span></i>
<h3><b>Das ganze Jahr ökologisch heizen und wärmen</b></h3>
Solarzellen auf dem Dach liefern von Mai bis September ausreichend Energie für warmes Wasser und sorgen zudem in der Übergangszeit für beheizte Räume. Ähnlich verhält es sich bei einer Wärmepumpe, die der Außenluft Wärme entzieht und in Heizenergie umwandelt. Allerdings sinkt die Wirtschaftlichkeit bei Frostgraden. In den Monaten, in denen die Solaranlage nicht die volle Leistung erbringt, kann eine Feuerstätte zum Einsatz kommen und den Aufstellraum beheizen. 
<h3><b>Warmes Wasser dank Holzfeuer</b></h3>
Möchte man noch einen Schritt weitergehen, empfiehlt sich ein wasserführender Kamin- oder Pelletofen, der nicht nur den Aufstellraum erwärmt, sondern Heizenergie und Heißwasser für das gesamte Haus zur Verfügung stellt. Die überschüssige Wärme aus dem Holzfeuer gelangt dabei über Rohrsysteme in einen Pufferspeicher, von wo aus alle Heizkörper versorgt werden sowie warmes Wasser in Küche und Bad bereitgestellt wird.
<h3><b>Wasserführender Pelletofen: Alle Zeichen auf Grün</b></h3>
Eine besonders bequeme Art mit dem Bio-Brennstoff Holz zu heizen, sind Pelletöfen. Bei diesen gelangen genormte Holzpresslinge von einem integrierten Vorratstank über eine Förderschnecke automatisch in den Brennraum mit Sichtscheibe, die den Blick auf das Flammenspiel freigibt. So verbindet sich die Atmosphäre des Kaminfeuers mit dem Komfort einer Zentralheizung. Ist der Pelletofen zusätzlich mit einer Wassertasche ausgestattet, wird dieser staatlich gefördert: Mit 2.000 € für das Gerät und mit einem Kombinationsbonus von weiteren 500 €, wenn eine Solaranlage oder Wärmepumpe installiert wird. Mehr dazu auch auf dem Verbraucher-Portal&nbsp;<link http://www.ratgeber-ofen.de/ _blank><span style="text-decoration: none; color: windowtext; ">www.ratgeber-ofen.de</span></link>.
<sub>Quelle: <link https://www.haustechnikdialog.de/News/23508/Sonne-Holz-und-Waermepumpe-Hybridsysteme-liefern-das-ganze-Jahr-nachhaltige-Energie _blank external-link-new-window "Öffnet externen Link in neuem Fenster">https://www.haustechnikdialog.de/News/23508/Sonne-Holz-und-Waermepumpe-Hybridsysteme-liefern-das-ganze-Jahr-nachhaltige-Energie</link></sub>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Mon, 25 Nov 2019 11:01:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
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