Tätigkeiten gemäß Feuerstättenbescheid

(nicht hoheitliche Schornsteinfegerarbeiten)


Die Leistungen wie Schornsteinkehrungen, Sicherheitsüberprüfungen und Messungen an Heizungsanlagen sind typische Schornsteinfegerarbeiten.
Diese erbringen wir Ihnen nach den Regeln des Berufes in standardisierten Verfahren. Dadurch gewährleisten wir Ihnen die Betriebs- und Brandsicherheit Ihrer Feuerungsanlage auf gewohnt hohem Niveau.


Bitte beachten:
Falls Sie einen Kehrvertrag mit meiner Firma abschließen möchten, senden Sie mir bitte eine Email, ein Fax, einen Brief oder rufen Sie mich an.
Für die Auftragserteilung werden einige Angaben aus dem Feuerstättenbescheid benötigt: Adresse der Liegenschaft, Anlagendaten, Zeiträume der Arbeitsausführung.  

Weitere Kehr- und Überprüfungsarbeiten

  • Kehrung der Rauchrohre von Einzelraumfeuerstätten (Kaminöfen u. a.)
  • Hart- und Glanzrußbeseitigung im Schornstein (Spezialreinigung)
  • Überprüfung von Dunstabzugsanlagen (z.B. in Gaststätten)
  • Schacht- und Leitungsreinigung (z. B. Wrasenabzug)

Interesse? Weitere Fragen?
Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung!

me. Thomas Kuntke
Telefon: 03521. 73 52 95
Telefax: 03521. 73 52 82
Büro: DI.15-17 Uhr + DO.9-11 Uhr
Email: kuntke (at) ebb-meissen.de