Eine ausreichende und gesicherte Verbrennungsluftversorgung ist für eine optimale Betriebsweise der Feuerstätte unentbehrlich, denn eine Verbrennung ist – chemisch betrachtet – ein exothermer (= wärmeabgebender) Oxidationsvorgang. Jedes Feuer benötigt also (Luft-) Sauerstoff (Oxygenium). 

Bei raumluftabhängigen Feuerstätten muss die notwendige Verbrennungsluft über Undichtigkeiten der Gebäudehülle (Fenster- und Außentürfugen) zu der Feuerstätte gelangen. Die Feuerung entnimmt die Luft direkt aus dem Aufstellraum. Bei einer relativ dichten Bauweise der Gebäudehülle, ist deshalb eine externe Luftzufuhr sinnvoll. 

Werden Raumluft absaugende Anlagen im Gebäude betrieben, wie z. B. RLT-Anlagen, Dunstabzugshaube, Abluftwäschetrockner… kann dies zu erheblichen Problemen beim Betrieb der Feuerstätten führen. Diese Anlagen wirken der Schornsteinfunktion (Auftrieb durch Unterdruck) entgegen und behindern so die Luftzufuhr zur Feuerstätte. Je nach „Kraft“ (= Abluftleistung) der Anlage kann dies dazu führen, dass die Abgase der Feuerstätte in den Raum gesaugt werden statt über die Abgasanlage ins Freie zu gelangen. Durch giftige Bestandteile des Abgases, z. B. Kohlenstoffmonoxid (CO) kann es so zu einer akuten Gefährdung der Anlagenbetreiber kommen.

Zusätzliche Sicherheitseinrichtungen oder Nachweise sind daher bei Raumluft absaugenden Anlagen zwingend erforderlich.

Die von uns angebotene Nachweisführung über eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung (= Verbrennungsluftberechnung) erfolgt auf Grundlage der Sächsischen Feuerungsverordnung – SächsFeuVO und berücksichtigt einschlägige technischen Regeln, wie z. B.

die DVGW-TRGI 2018 - Technische Regel für Gas-Installationen,

die TROL - Fachregeln des Ofen- und Luftheizungsbauhandwerks oder

die TRÖl - Technische Regeln Ölanlagen (Fachbuch vom en2x).

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