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Mitglied im BVS Sachsen

Wer eine handwerkliche Leistung für nicht vertragsgerecht hält, hat die Möglichkeit, einen öffentlich bestellten und vereidigten (öbuv.) Sachverständigen des Handwerks mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen:

 

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung gewährleistet, dass der Sachverständige ein bestimmtes Bestellungsverfahren durchlaufen hat, bei dem er seine persönliche Eignung, überdurchschnittliche Fachkenntnis und die Fähigkeit zur Gutachtenerstellung unter Beweis stellen musste.

Darüber hinaus bürgt die öffentliche Bestellung und Vereidigung für Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit.

Im Rahmen seiner Tätigkeit als ein von der Handwerkskammer Dresden öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Schornsteinfegerhandwerk führt Herr Thomas Kuntke wie folgt aus:

 

Zu seinem Fachgebiet (Schornsteinfegerhandwerk) zählen folgende Bereiche:

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Sachverständigen-Homepage unter www.sv-kuntke.de.