Bei dem Energiekonzept / dem Energiegutachten handelt es sich um eine Energiediagnose von Heizung & Gebäude. Diesem Gutachten liegt eine individuelle, computergestütze Erfassung und Auswertung von Haustechnik (Heizung, Lüftung usw.) und Gebäudehülle zu grunde.
Damit erhalten Sie einen sozusagen "ganzheitlichen" Überblick über das gesamte Einsparpotential Ihrer Immobilie.

Grundsätzlich kann dabei zwischen zwei Varianten gewählt werden:
Variante 1 = Typologie-Verfahren (preiswerte Methode)
Variante 2 = Ausführliches Verfahren (gründliche Betrachtung)

(1) Typologie-Verfahren
Es werden anhand einer Typologie (Einstufung des Gebäudes nach Art, Klasse usw.) effiziente Varianten einer Modernisierung, beispielsweise einer Heizungsmodernisierung oder auch einer Wärmedämmung der Gebäudehülle, überprüft und plausibel dargestellt.

(2) Ausführliches Verfahren
Durch eine möglichst exakte Aufnahme der Gebäudedaten vor Ort und genauer Bestimmung der relevanten Kennwerte (z. B. U-Wert-Berechnung) wird der Ist-Zustand ermittelt. Auf dieser Grundlage werden effiziente Varianten einer Modernisierung, beispielsweise einer Wärmedämmung der Gebäudehülle oder auch einer Heizungsmodernisierung, überprüft und plausibel dargestellt. 

Bei beiden Varianten werden erfaßt:  
 Art des Gebäudes (Ein- oder Mehrfamilienhaus)
 Geometrie des Gebäudes (Umfang, beheizte Wohn- und Nutzfläche, Stockwerksanzahl, Dachneigung...)
vorhandene Wärmedämmung und notwendiger Wärmebedarf 
vorhandene Beheizung (Kohle-, Öl- oder Gas-Zentralheizung; deren Leistung)
zusätzlich bei Variante 2 (Ausführliches Verfahren):
Baustoffe, Stoffkennwerte, Baukonstruktionen und deren U-Werte 
Analyse der haustechnischen Anlage; Verteilungssystem
 Das Ergebnis umfaßt:
ausführliches und verständliches schriftliches Gutachten mit nachfolgendem Inhalt, sowie 
Beratungs- / Abschlussgespräch 
· Darstellung des Istwertes (Bilanzierung)
· ggf. rechnerische und grafische Darstellung der U-Werte / Bauteile
· Maßnahmenkatalog / Verbesserungen in unterschiedlichen Varianten
· Kosten und Nutzen (Wirtschaftlichkeitberechnung)
· Umweltbilanz (CO2-Ausstoß; Primärenergieverbrauch...)

Hinweis

Es wird meinerseits grundsätzlich empfohlen, dass ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 gleich mit erarbeitet wird. Falls das Energiekonzept / das Energiegutachten  im Zusammenhang mit einem Fördermittelantrag der KfW durchgeführt wird, ist das Lüftungskonzept ohnehin obligatorisch.


Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Aufwand (Vor-Ort-Begehung / Datenaufnahme, Berechnung / Diagnose, Beratung / Abschlussgespräch).Bei einem Einfamilienhaus kann von einem Aufwand von minimal 5 h (Typologie-Verfahren) ausgegangen werden, so dass mit Kosten ab Netto = 300,- EUR zu rechnen ist (zzgl. 19% Mwst. Brutto = 357,00 EUR / temporär zzgl. 16% Mwst. Brutto = 348,00 EUR).

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Gern stehe ich Ihnen zur Verfügung!

me. Thomas Kuntke
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