Gebühren & Preise

Bis Ende 2012 hatte für Schornsteinfegerarbeiten das Gebührenverzeichnis der (Bundes-) Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) Gültigkeit. 
Es wurden demnach Gebühren für alle entsprechend der KÜO oder nach anderen Vorschriften, wie z. B. der Bauordnung zu leistenden Tätigkeiten in Rechnung gestellt.

Seit dem Jahr 2013 werden die Preise für die allgemeinen (nichthoheitlichen) Schornsteinfegerarbeiten (kehren, überprüfen und überwachen/messen) auf betriebswirtschaftlichen Grundlagen ermittelt und berechnet.
Für die hoheitlichen Tätigkeiten des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers werden jedoch nach wie vor Gebühren entsprechend den Vorgaben der Kehr- und Überprüfungsordnung  [Anlage 3 (zu § 6) "Gebührenverzeichnis"]  erhoben.

Anmerkung:
Gebühren werden nunmehr ausschließlich für hoheitliche Tätigkeiten erhoben. Eine Gebühr ist ihrer Rechtsnatur her öffentlich-rechtlich (öffentliche Last des Grundstücks) und vom Grundstückseigentümer oder im Falle von Wohnungseigentum von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu tragen.

Von 01.01.2010 bis 31.12.2014 stabile Preise!

Von uns konnten vorerst die Höhe der Preise und die Preisstruktur auf dem Stand der letzten Jahre (Ausgangswerte zum 01.01.2010) belassen werden.  D. h., dass seit 01.01.2010 das Entgelt für einen Arbeitswert (AW) bei 0,92 €  liegt.
Bis Ende 2014 wird / wurde dieser Preis von uns für alle ausgeführten allgemeinen Schornsteinfegertätigkeiten zzgl. 19 % MwSt. in Rechnung gestellt.
Unseren Kunden hatten wir somit auch 2014 -  also im fünften Jahr in Folge - stabile Preise garantiert.

Neue Preise ab 01.01.2015!

Steigende Ausgaben für Energie, Kraftstoff, Versicherungen, Weiterbildung und auch gestiegene Lohn- und Lohnnebenkosten, sowie höhere Abgaben und Beiträge haben in den letzten Jahren jedoch auch vor unserem Unternehmen nicht Halt gemacht. Zu den alten Preisen können wir daher nun nicht mehr kostendeckend arbeiten. Zum 01.01.2015 müssen wir daher die Preise um durchschnittlich etwa drei bis fünf Euro anheben (ein Zehntel; AW-Faktor 0,92 € auf 1,01 €). Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung und bei Bankeinzug/Lastschriftverfahren, gewähren wir einen Skontoabzug von 2%. 

Neue Preise ab 01.01.2017!

Nach zwei Jahren gleichbleibender Preise haben wir zum 01.01.2017 unsere Preise den aktuellen Entwicklungen anpassen.
Es erfolgt eine geringfügige Preiserhöhung von ca. 2 Prozent. Hintergrund sind gestiegene Ausgaben für Abgaben und Versicherungen sowie einem neuen Tarifabschluss für die Beschäftigten im Schornsteinfegerhandwerk.
Dass die Steigerung dennoch – wie wir meinen – sehr moderat ausfällt, ist der hohen Arbeitszeitauslastung (optimierte Arbeitsabfolge, dadurch effiziente / kurze Wege und geringe Stillstandzeiten) sowie den rückläufigen Kosten für Porto und Papier (Nutzung von digibase / digitaler Postversand) zu verdanken.

Neue Preise ab 01.01.2019!

Nach zwei Jahren gleichbleibender Preise haben wir zum 01.01.2019 unsere Preise den aktuellen Entwicklungen angepasst.
Es kommt zu einer Erhöhung von ca. 5 Prozent. Hintergrund sind gestiegene Ausgaben insbesondere auf Grund eines neuen Tarifabschlusses für die Beschäftigten im Schornsteinfegerhandwerk. Dieser Tarifabschluss enthält u.a. eine über 3 Jahre gestaffelte Lohnanhebung. Ziel ist u.a. eine Lohnangleichung zwischen „Ost“ und „West“.

Neue Preise ab 01.01.2021!

Nach zwei Jahren gleichbleibender Preise passen wir zum 01.01.2021 unsere Preise den aktuellen Entwicklungen an.
Es erfolgt eine geringfügige Preiserhöhung von ca. 2 Prozent. 

Neue Preise ab 01.01.2023!

Nach zwei Jahren gleichbleibender Preise müssen auch wir unsere Preisgestaltung den aktuellen Entwicklungen leider anpassen.
Die Erhöhung zum 01.01.2023 beträgt daher ca. 10 Prozent.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis für die doch relativ hohe und von der bisherigen Preisentwicklung abweichenden Erhöhung. Wir hoffen natürlich, dass sich die Entwicklung insgesamt wieder beruhigt und die Preise eine längere Zeit stabil gehalten werden können.

---

Nachfolgend einige Beispiele für die Preise ab 2023 (alle Preise inkl. 19% Mwst.):

Schornsteinkehrung – kleines Gebäude
(z. B. Wochenendhaus)
Brutto
27,35 EUR
Schornsteinkehrung – typisches Einfamilienhaus
(z. B. EW 65) 
Brutto
30,39 EUR
… wie zuvor, jedoch zusätzlich mit 2 m Rauchrohr
und 2 Umlenkungen
(Rauchrohr vom Festbrennst.-Heizkessel)
Brutto
46,32 EUR
Sicherheitsüberprüfung & -messung (Abgaswegüberprüfung
mit Kohlenstoffmonoxidmessung gem. KÜO) an einem Gas-
Brennwertgerät als Dachheizzentrale
mit ca. 2 m Abgas-
anlage („Turbo-Gerät“) 
Brutto
45,16 EUR
Sicherheitsüberprüfung & -messung an einem
Gas-Brennwertgerät im Keller mit 10 m Abgasanlage
(typisches Einfamilienhaus wie z. B. EW 65) 
Brutto
56,89 EUR
Schornsteinkehrung (z. B. vom Kaminofen) und
Überprüfung/Reinigung Abgasanlage der Gas-Heizung sowie
deren Messung (gem. 1.BImSchV) u. Sicherheitsüberprüfung
& -messung (typisches Einfamilienhaus wie z. B. EW 65) 
Brutto
67,44 EUR
Schornsteinkehrung (z. B. vom Kaminofen) und
Überprüfung/Reinigung Abgasanlage der Öl-Heizung sowie
deren Messung (gem. 1.BImSchV) u. Sicherheitsüberprüfung
& -messung (typisches Einfamilienhaus wie z. B. EW 65) 
Brutto
70,48 EUR

Für die Kalkulation / Berechnung der Preise greifen wir auf das bisherige Gebührenverzeichnis der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO 2009) vom 16. Juni 2009 zurück. Obwohl diese Verordnung in Teilen nicht mehr in Kraft ist, bietet es dennoch eine hervorragende Kalkulationsgrundlage für Schornsteinfegerarbeiten. Hintergrund dafür ist, dass die dort dargestellten Kosten auf einem arbeitswissenschaftlichen Gutachten (in Anlehnung an REFA)1) fußen. In diesem Gutachten wurde sich u. a. mit der strukturierten Arbeitsabfolge innerhalb eines (festen) Arbeitsbereiches (= Kehrbezirk) auseinandergesetzt. 

Für die Anfahrt außerhalb der strukturierten Arbeitsabfolge sowie außerhalb des (festen) Arbeitsbereiches, wird statt der sonst üblichen Fahrtzeitpauschale (8,2 AW), pro gefahrenen Kilometer 1,6 AW (KÜO 2009) als Entgelt in Rechnung gestellt.

Sie wollen es genauer wissen?
Fordern Sie für Ihre Liegenschaft ein Angebot an!

E-Mail: kuntke(at)ebb-meissen.de
Kopieren und in Ihr Mailprogramm einfügen. Anstelle von "(at)" ist das "@" einzutragen. 

Telefon: +49(0) 3521. 73 52 95
Telefax: +49(0) 3521. 73 52 82

Schornsteinfegerbetrieb Kuntke
Energieberatungs- & Sachverständigenbüro
Jüdenbergstraße 7
D- 01662 Meißen


Meißen, Januar 2014; zuletzt bearbeitet November 2022


1) Erläuterung:

REFA - Verband für Arbeitsgestaltung, Betriebsorganisation und Unternehmensentwicklung. Sie ist Deutschlands älteste und renommierteste  Organisation für Arbeitsgestaltung, Betriebsorganisation und Unternehmensentwicklung.
Dem arbeitswissenschaftlichen Gutachten liegt u. a. eine Zeitermittlung durch Zeitstudie in Anlehnung an die REFA-Methoden zu Grunde. Die dabei ermittelten Zeitwerte (Arbeitswerte) sind konkreten Einzelleistungen, wie Schornsteinkehren oder Messung
von unterschiedlichen Feuerungsanlagen usw. inklusive der dafür nötigen "äußeren" Aufwendungen wie Materialeinsatz u. ä. zugeordnet. Dadurch ist es möglich bestimmten Arbeitsgängen (Arbeitsprozesse und -abläufe) detaillierte Arbeitswerte zuzuordnen. So entspricht beispielsweise die Kehrung von 1 Meter Schornstein dem Arbeitswert von 0,3.