Bis Ende 2012 hatte für Schornsteinfegerarbeiten das Gebührenverzeichnis der (Bundes-) Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) Gültigkeit.
Es wurden demnach Gebühren für alle entsprechend der KÜO oder nach anderen Vorschriften, wie z. B. der Bauordnung zu leistenden Tätigkeiten in Rechnung gestellt.
Seit dem Jahr 2013 werden die Preise für die allgemeinen (nichthoheitlichen) Schornsteinfegerarbeiten (kehren, überprüfen und überwachen/messen) auf betriebswirtschaftlichen Grundlagen ermittelt und berechnet.
Für die hoheitlichen Tätigkeiten des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers werden jedoch nach wie vor Gebühren entsprechend den Vorgaben der Kehr- und Überprüfungsordnung [Anlage 3 (zu § 6) "Gebührenverzeichnis"] erhoben.
Anmerkung: Gebühren werden nunmehr ausschließlich für hoheitliche Tätigkeiten erhoben. Eine Gebühr ist ihrer Rechtsnatur her öffentlich-rechtlich (öffentliche Last des Grundstücks) und vom Grundstückseigentümer oder im Falle von Wohnungseigentum von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu tragen. |
Von uns konnten vorerst die Höhe der Preise und die Preisstruktur auf dem Stand der letzten Jahre (Ausgangswerte zum 01.01.2010) belassen werden. D. h., dass seit 01.01.2010 das Entgelt für einen Arbeitswert (AW) bei 0,92 € liegt.
Bis Ende 2014 wird / wurde dieser Preis von uns für alle ausgeführten allgemeinen Schornsteinfegertätigkeiten zzgl. 19 % MwSt. in Rechnung gestellt.
Unseren Kunden hatten wir somit auch 2014 - also im fünften Jahr in Folge - stabile Preise garantiert.
Steigende Ausgaben für Energie, Kraftstoff, Versicherungen, Weiterbildung und auch gestiegene Lohn- und Lohnnebenkosten, sowie höhere Abgaben und Beiträge haben in den letzten Jahren jedoch auch vor unserem Unternehmen nicht Halt gemacht. Zu den alten Preisen können wir daher nun nicht mehr kostendeckend arbeiten. Zum 01.01.2015 müssen wir daher die Preise um durchschnittlich etwa drei bis fünf Euro anheben (ein Zehntel; AW-Faktor 0,92 € auf 1,01 €). Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung und bei Bankeinzug/Lastschriftverfahren, gewähren wir einen Skontoabzug von 2%.
Nach zwei Jahren gleichbleibender Preise haben wir zum 01.01.2017 unsere Preise den aktuellen Entwicklungen anpassen.
Es erfolgt eine geringfügige Preiserhöhung von ca. 2 Prozent. Hintergrund sind gestiegene Ausgaben für Abgaben und Versicherungen sowie einem neuen Tarifabschluss für die Beschäftigten im Schornsteinfegerhandwerk.
Dass die Steigerung dennoch – wie wir meinen – sehr moderat ausfällt, ist der hohen Arbeitszeitauslastung (optimierte Arbeitsabfolge, dadurch effiziente / kurze Wege und geringe Stillstandzeiten) sowie den rückläufigen Kosten für Porto und Papier (Nutzung von digibase / digitaler Postversand) zu verdanken.
Nachfolgend einige Beispiele für die Preise ab 2017 (alle Preise inkl. 19% Mwst.):
Schornsteinkehrung – kleines Gebäude (z. B. Wochenendhaus) | Brutto 23,22 EUR |
Schornsteinkehrung – typisches Einfamilienhaus (z. B. EW 65) | Brutto 25,80 EUR |
… wie zuvor, jedoch zusätzlich mit 2 m Rauchrohr und 2 Umlenkungen (Rauchrohr vom Festbrennst.-Heizkessel) | Brutto 39,31 EUR |
Sicherheitsüberprüfung & -messung (Abgaswegüberprüfung mit Kohlenstoffmonoxidmessung gem. KÜO) an einem Gas- Brennwertgerät als Dachheizzentrale mit ca. 2 m Abgas- anlage („Turbo-Gerät“) | Brutto 38,33 EUR |
Sicherheitsüberprüfung & -messung an einem Gas-Brennwertgerät im Keller mit 10 m Abgasanlage (typisches Einfamilienhaus wie z. B. EW 65) | Brutto 48,29 EUR |
Schornsteinkehrung (z. B. vom Kaminofen) und Überprüfung/Reinigung Abgasanlage der Gas-Heizung sowie deren Messung (gem. 1.BImSchV) u. Sicherheitsüberprüfung & -messung (typisches Einfamilienhaus wie z. B. EW 65) | Brutto 57,25 EUR |
Schornsteinkehrung (z. B. vom Kaminofen) und Überprüfung/Reinigung Abgasanlage der Öl-Heizung sowie deren Messung (gem. 1.BImSchV) u. Sicherheitsüberprüfung & -messung (typisches Einfamilienhaus wie z. B. EW 65) | Brutto 59,83 EUR |
Für die Kalkulation / Berechnung der Preise greifen wir auf das bisherige Gebührenverzeichnis der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO 2009) vom 16. Juni 2009 zurück. Obwohl diese Verordnung in Teilen nicht mehr in Kraft ist, bietet es dennoch eine hervorragende Kalkulationsgrundlage für Schornsteinfegerarbeiten. Hintergrund dafür ist, dass die dort dargestellten Kosten auf einem arbeitswissenschaftlichen Gutachten (in Anlehnung an REFA)1) fußen. In diesem Gutachten wurde sich u. a. mit der strukturierten Arbeitsabfolge innerhalb eines (festen) Arbeitsbereiches (= Kehrbezirk) auseinandergesetzt.
Für die Anfahrt außerhalb der strukturierten Arbeitsabfolge sowie außerhalb des (festen) Arbeitsbereiches, wird statt der sonst üblichen Fahrtzeitpauschale (8,2 AW), pro gefahrenen Kilometer 1,6 AW (KÜO 2009) als Entgelt in Rechnung gestellt.
E-Mail: kuntke(at)ebb-meissen.de
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Telefon: +49(0) 3521. 73 52 95
Telefax: +49(0) 3521. 73 52 82
Schornsteinfegerbetrieb Kuntke
Energieberatungs- & Sachverständigenbüro
Jüdenbergstraße 7
D- 01662 Meißen
Meißen, Januar 2014; zuletzt bearbeitet Februar 2017
1) Erläuterung:
REFA - Verband für Arbeitsgestaltung, Betriebsorganisation und Unternehmensentwicklung. Sie ist Deutschlands älteste und renommierteste Organisation für Arbeitsgestaltung, Betriebsorganisation und Unternehmensentwicklung.
Dem arbeitswissenschaftlichen Gutachten liegt u. a. eine Zeitermittlung durch Zeitstudie in Anlehnung an die REFA-Methoden zu Grunde. Die dabei ermittelten Zeitwerte (Arbeitswerte) sind konkreten Einzelleistungen, wie Schornsteinkehren oder Messung von unterschiedlichen Feuerungsanlagen usw. inklusive der dafür nötigen "äußeren" Aufwendungen wie Materialeinsatz u. ä. zugeordnet. Dadurch ist es möglich bestimmten Arbeitsgängen (Arbeitsprozesse und -abläufe) detaillierte Arbeitswerte zuzuordnen. So entspricht beispielsweise die Kehrung von 1 Meter Schornstein dem Arbeitswert von 0,3.