Muss ich mich als Kunde des Schornsteinfegerbetriebs Kuntke selber um die Termine kümmern und den Schornsteinfegerbesuch bestellen?

Nein. Unsere Kunden brauchen sich nicht um die Termine kümmern und müssen uns auch nicht bestellen. Wir achten für Sie auf die Einhaltung der Zeitvorgaben nach Feuerstättenbescheid und planen die Termine so, dass möglichst kurze Wege und damit auch die kleinstmöglichen Kosten entstehen. Rechtzeitig wird Ihnen der Besuch des Schornsteinfegers - z. B. für Überwachungs- und Messtätigkeiten - mit einer ungefähren Zeitangabe schriftlich angekündigt (Postkarte oder Brief gern auch per Email oder Fax). Sollte Ihnen dieser Terminvorschlag zusagen, brauchen Sie auch nicht zu reagieren. Nur wenn Ihnen der Termin nicht passt ist dies uns mitzuteilen und ein anderer Termin zu vereinbaren.

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Der mitgeteilte/angekündigte Termin kann nicht wahrgenommen werden. Kann der Termin kostenfrei umbestellt werden?

Der Besuch des Schornsteinfegers - z. B. für Überwachungs- und Messtätigkeiten – wird Ihnen rechtzeitig zuvor schriftlich angekündigt. Falls Ihnen dieser Termin nicht zusagt, können Sie mit uns selbstverständlich kostenfrei einen neuen Termin abstimmen. Dies sollte jedoch unbedingt vor dem benannten Termin erfolgen, wenigstens 3 Werktage zuvor, denn nur so können „Leerzeiten“ vermieden werden. Bei der Terminabstimmung sind wir stets bemüht auch beim Alternativtermin kurze Wege zu realisieren und damit höhere Kosten zu vermeiden. D. h., solange der Alternativtermin innerhalb der strukturierten Arbeitsabfolge und innerhalb der üblichen Arbeitszeit (Mo. – Fr. 7 bis 17 Uhr) liegt, werden die Arbeiten zu den üblichen Konditionen ausgeführt.
Doch auch Wunschtermine sind möglich.

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Ich möchte gern einen individuellen Termin („Wunschtermin“). Ist dies möglich und zu welchen Konditionen?

Wir richten uns selbstverständlich auch nach Ihren konkreten Terminwünschen. Beachten Sie dabei jedoch bitte, dass wir die üblichen Preise sozusagen nach „Fahrplan“ kalkulieren. D. h. wir planen kurze Wege und geringe Stillstandszeiten umso eine möglichst hohe (effiziente) Arbeitszeitauslastung zu erreichen. Dies können wir natürlich nicht bei individuellen Terminwünschen.
Für die Anfahrt außerhalb der strukturierten Arbeitsabfolge wird statt der sonst üblichen Fahrtzeitpauschale (8,2 AW), pro gefahrenen Kilometer 1,6 AW als Entgelt in Rechnung gestellt.
Liegen die Arbeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeit (Montag bis Freitag vor 7 Uhr oder nach 17 Uhr) wird zudem ein Zuschlag in Höhe von 50% in Rechnung gestellt. 
Der Zuschlag für Tätigkeiten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen beträgt 100%.

Vereinfacht ausgedrückt:
Nutzen Sie die Termine nach "Fahrplan" gibt es günstige Preise, ähnlich wie beim Linienverkehr mit dem Bus.
Wollen Sie abweichend vom "Fahrplan" individuelle Termine gibt es höhere Preise, ähnlich wie bei Taxifahrten.

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