Aktuelles

Aus aktuellem Anlass folgender Hinweis:


Erhöhung der Kehrfolge bei stärker Nutzung

Wird die Festbrennstoff-Feuerungsanlage stärker als bisher benutzt, führt dies zu einer höheren Rußbildung und -ablagerung im Schornstein. Aus Gründen des Brandschutzes muss ggf. die jährliche Kehrfolge angepasst werden. Z.B. statt einer jährlich 1maligen Schornsteinkehrung - weil bisher nur gelegentlich gefeuert wurde - auf eine jährlich 2malige Kehrung - weil nunmehr die Festbrennstoff-Feuerstätte als Zusatz zur Zentralheizung mehr als nur gelegentlich gefeuert wird. Eine weitere Kehrung in der kalten Jahreszeit ist dann erforderlich.
Sollte sich also Ihr Nutzerverhalten dahingehend ändern, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Vielen Dank!

Meißen, 27.07.2022 / 01.09.2022 / 11.09.2022 / 06.11.2022

SCHORNSTEINFEGER: schwarz. sicher. smart


Neue Preise ab 2023

Klick auf das Bild: Infos zu Preisen
Link zur Preisinfo

Sehr geehrte Kundschaft,

auch an uns gehen die aktuellen Entwicklungen nicht vorbei. Um die Auswirkungen der Inflation etwas zu begegnen sehen auch wir uns leider gezwungen unserer Preise zu erhöhen.
Nach zwei Jahren gleichbleibender Preise erfolgt daher zum 01.01.2023 eine Erhöhung von 10 Prozent.

Wie hoffen auf Ihr Verständnis.

Mit freundlichem Gruß
Ihr Thomas Kuntke, me.

 

Meißen, 06.11.2022

 

SCHORNSTEINFEGER: schwarz. sicher. smart

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Aktuelle Aufklärungskampagne von Schornsteinfegerhandwerk und Feuerwehr

Sicher Heizen trotz Energiekrise

September 2022

Steigende Energiepreise und eine drohende Gasmangellage verunsichern zurzeit viele Menschen:
- Was soll ich tun, wenn das Gas ausbleibt?
- Wie kann ich mich vorbereiten?
- Kann ich meinen alten Kaminofen wieder anschließen?
Fast täglich beantworten Schornsteinfeger*innen Fragen wie diese, wenn sie bei ihren Kunden Heizungen messen oder Schornsteine kehren.

Um möglichst frühzeitig auf die Problematik und potenzielle Gefahrenquellen hinzuweisen, suchen die Schornsteinfeger*innen das Gespräch mit ihren Kunden – bei der Arbeit in den Bezirken und am Tag des Schornsteinfegers am 15. Oktober 2022. In diesem Jahr findet der jährliche Aktionstag des Handwerks mit dem Schwerpunktthema „Sicher Heizen im Winter – keine Wärme-Experimente im Haus“ statt. Mit seiner Aufklärungskampagne möchte das Schornsteinfegerhandwerk möglichst viele Menschen vor und mit Beginn der Heizsaison erreichen und Unfälle durch improvisiertes Heizen vermeiden helfen. Die Kampagne wird unterstützt vom Deutschen Feuerwehrverband (DFV), der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) sowie von den Initiativen „CO macht KO“ und „Rauchmelder retten Leben“.

Quelle: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV)

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EnSimiMaV

EffizienzCheck - Durch Ihren Schornsteinfeger und Energieberater.

[Energiesicherungs-Maßnahmenverordnung]

Als Reaktion auf die durchaus ernste und bedrohliche Situation bezüglich der Energieversorgung – und hierbei insbesondere im Bereich der Gasversorgung – hat die Bundesregierung eine „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristige Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV)" entworfen.
(Selbst die Kurzvariante ist ein mehr als nur anstrengendes Wortungetüm, besser wäre daher aus meiner Sicht: Energiesicherungs-Maßnahmenverordnung)
Diese Verordnung (VO) soll am 01.10.2022 in Kraft treten.

Inhalt dieser VO soll dann u.a. ein „Effizienz.Check“ sein. Dabei sollen z. B. einstellbare technische Parameter an der Heizung optimiert werden oder auch geprüft werden, ob der Heizkreis hydraulisch (gut) abgeglichen ist oder auch, ob effiziente Heizungspumpen bereits eingesetzt sind. Auch Fragen der Regelungseinstellung, wie z. B. Nachtabsenkung oder Optimierung der Heizkurve (bzw. Absenkung der Vorlauftemperatur) sind beim „Effizienz.Check“ von Bedeutung.

Dieser „Effizienz.Check“ soll dann u. a. von uns Schornsteinfegern bei ohnehin stattfindenden Terminen (z. B. wiederkehrende Überprüfungs- und Messarbeiten an den Heizungen) mit ausgeführt werden.

Für weitere Infos oder Fragen stehe ich meiner geschätzten Kundschaft selbstverständlich gern zur Verfügung.

Kontakt

Mit freundlichem Gruß

Ihr Thomas Kuntke, me.

 

Weitergehender Hinweis:
Neben dem „Effizienz.Check“ bietet meine Firma u. a. bereits seit längerer Zeit einen „Brennwert-Check“ an. Informationen hierzu erhalten Sie hier.

 

Meißen, 01.09.2022

SCHORNSTEINFEGER: schwarz. sicher. smart

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Urlaub vom 04. - 18.08.2022

Sehr geehrte Kundschaft,

bitte beachten Sie, dass
am Dienstag, den 9. August 2022,
am Donnerstag, den 11. August 2022 und
am Dienstag, den 16. August 2022 sowie
am Donnerstag, den 18. August 2022
keine Bürozeiten stattfindet. Ich bin auch nicht telefonisch erreichbar. In wirklich dringenden Fällen können Sie mir eine SMS an die 0151 276 30 299 senden. Ich werde dann versuchen, so schnell wie möglich zu antworten.

Auf Ihr Verständnis hoffend,
verbleibe ich mit freundlichem Gruß

Ihr Thomas Kuntke, me.

Meißen, 27.07.2022

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Änderung der Sächsischen Bauordnung

Piktogramm Gesetzbuch mit Person
Piktogramm Rauchwarnmelder


Rauchwarnmelderpflicht auch in Bestandsgebäuden

Seit 08.06.2022 gilt in Sachsen eine geänderte Bauordnung (Sächsische Bauordnung - SächsBO). Ein wesentlicher Punkt der Änderung der SächsBO ist die Ausweitung der Rauchwarnmelderpflicht auf Bestandsgebäude.
Im § 47 "Aufenthaltsräume" steht im Absatz 4 dazu:
"Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen, sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten, soweit nicht für solche Räume eine automatische Rauchdetektion und angemessene Alarmierung sichergestellt sind. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Eigentümer bereits bestehender Nutzungseinheiten mit Räumen nach Satz 1 sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2023 entsprechend auszustatten."

Link zur SächsBO: REVOSax - SächsBO

Meißen, 18.06.2022

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Hinweis auf Verzögerungen / Keine Neuaufträge

Sehr geehrte Kundschaft,

auf Grund sehr vieler Anfragen und der damit verbundenen sehr hohen Arbeitsbelastung, kann ich momentan leider nicht alle Anliegen umgehend bearbeiten bzw. mir zugesandte Anfragen z.B. via E-Mail postwendend beantworten.
Haben Sie dafür bitte Verständnis und haben Sie bitte auch etwas Geduld. Ich werde natürlich versuchen so schnell es geht zu reagieren.

In dringenden Angelegenheiten, die wirklich keinen Aufschub dulden, senden Sie mir bitte eine SMS an die 01 51 27 63 02 99. Ich werde dann versuchen so schnell wie möglich zu antworten.

Falls es sich um eine Terminänderung / -verschiebung handelt, teilen Sie mir per E-Mail (kuntke(at)ebb-meissen.de) oder Fax (03521 73 52 82) bitte zwei oder besser drei Ihnen genehme Termine mit.
Den ‚passenden‘ werden ich Ihnen dann bestätigen.
Oder kontaktieren Sie meinen Mitarbeiter, Herrn Keld Hielscher (Mo. - Fr. von etwa 7 bis ca. 15 Uhr, Mobiltel.: 0151 276 30 300)
Näheres hierzu auch unter: Terminänderung/Terminverschiebung.

Bitte beachten Sie zudem, dass momentan keine Neuaufträge angenommen werden können (betrifft Schornsteinfegerarbeiten, Gutachten, technische Berechnungen, Erstellung Energieausweise, Energie- und Fördermittelberatung, Vorträge / Dozententätigkeit). Falls dies Ihr Anliegen / Ihre Anfrage zum Inhalt hatte beachten Sie bitte, dass diesbezüglich meinerseits keine gesonderte Antwort / Absage erfolgt. Bestehende Verträge/Aufträge haben natürlich weithin Gültigkeit!
Auch die so genannten hoheitlichen Aufgaben in meiner Funktion als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger – wie z.B. „Zustimmungen“ zum Feuerstätteneinbau oder „Abnahmen“ – bleiben davon natürlich unberührt.

Auf Ihr Verständnis hoffend,
verbleibe ich mit freundlichem Gruss

Ihr Thomas Kuntke, me.

Meißen, 23.04.2022

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Keine Bürozeiten in der 17. KW 2022

Sehr geehrte Kundschaft,

bitte beachten Sie, dass am
Dienstag, den 26. April 2022 und am
Donnerstag, den 28. April 2022
die sonst üblichen Bürozeiten nicht stattfinden!

Ich bin in der Woche an der Bildungseinrichtung des Schornsteinfegerhandwerks in Doberschütz (bei Eilenburg) tätig.
In dringenden Angelegenheiten, die wirklich keinen Aufschub dulden, senden Sie mir bitte eine SMS an die 01 51 27 63 02 99. Ich werde dann versuchen so schnell wie möglich zu antworten.

Auf Ihr Verständnis hoffend,
verbleibe ich mit freundlichem Gruss

Ihr Thomas Kuntke, me.

Meißen, 22.04.2022

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Neues Immissionsschutzrecht

Schornsteine die unterhalb des Firstes enden liegen mit ihrer Ausmündung in der so genannten Rezirkulationszone des Daches. Ein Eintrag der Rauchgase in höhere Luftschichten wird damit häufig erschwert oder gar verhindert.
[Grafik: Kuntke]
Schornsteinausmündung unterhalb des Dachfirstens

Der Bundesrat hat am 17.09.2021 der Änderung der Ableitbedingungen für Feuerstätten für feste Brennstoffe im Paragraf 19 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) zugestimmt.

Die Änderungen sind am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

Das Hauptaugenmerk der Änderungen liegt auf neu zu errichtende Schornsteine (Abgasanlagen für den Anschluss von Feuerstätten für feste Brennstoffe). Mit den Neuregelungen soll ein besserer Schutz vor Feinstaubemissionen erreicht werden. Auch sollen dadurch Nachbarschaftsbelästigungen, die durch Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe entstehen, reduziert werden. Durch höhere Schornsteine (Mündung über First) soll sichergestellt werden, dass der Abtransport der Rauchgase in die freie Luftströmung erfolgt. Andernfalls verbleiben sie in der so genannten Rezirkulationszone und damit im Wohnumfeld.

Für weitere Infos oder Fragen stehe ich meiner geschätzten Kundschaft selbstverständlich gern zur Verfügung.

Ihr Thomas Kuntke, me.

Meißen, 04.02.2022

SCHORNSTEINFEGER: schwarz. sicher. smart

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Informationen zur Berechnung gemäß VDI 3781-4 (Schornsteinhöhen bei firstferner Anordnung) erhalten Sie hier.

 

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Urlaub (Betriebsruhe) vom 24.12.2021 bis 03.01.2022

(Zum Vergrößern anklicken.)
Schornsteinfeger beseitigt Verstopfung im Kamin weil Weihnachtsmann  fest sitzt


Sehr geehrte Kundschaft,


bitte beachten Sie, dass wir uns vom 24. Dez. 2021 bis einschließlich 03. Jan. 2022 im Urlaub befinden (Betriebsruhe).
Wir sind wieder ab dem 04. Jan. 2022 in Sachen Brandschutz, Sicherheit, Umweltschutz und Energieeinsparung für Sie unterwegs und tätig.

Bis dahin verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
verbunden mit den besten Wünschen zum Weihnachtsfest und für einen guten Start ins Jahr 2022
Schornsteinfegerbetrieb Kuntke - Energieberatungs- und Sachverständigenbüro
Inh. Thomas Kuntke, me.

SCHORNSTEINFEGER: schwarz. sicher. smart


Keine Bürozeiten am 19., 24. + 26.08.2021

Sehr geehrte Kundschaft,

bitte beachten Sie, dass
am Donnerstag, den 19. August 2021,
am Dienstag, den 24. August 2021 und
am Donnerstag, den 26. August 2021
keine Bürozeiten stattfindet. Ich bin auch nicht telefonisch erreichbar. In wirklich dringenden Fällen können Sie mir eine SMS an die 0151 276 30 299 senden. Ich werden dann versuchen so schnell wie möglich zu antworten.

Auf Ihr Verständnis hoffend,
verbleibe ich mit freundlichem Gruß

Ihr Thomas Kuntke, me.


Kohlenstoffmonoxid(CO)-Unfälle

Gerade in den Wintermonaten kommt es immer wieder zu CO-Unfällen in Zusammenhang mit defekten oder manipulierten Feuerungsanlagen, Shishas, Heizstrahlern und Holzkohlegrills. Ein großer Teil dieser Unfälle lässt sich durch Information und Aufklärung vermeiden. So weist der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks auf die Wichtigkeit der regelmäßigen Überprüfungen durch den Schornsteinfeger hin. Bei den Messungen und Überprüfungen fallen erhöhte CO-Werte auf, bevor es zu einem Unfall kommen kann. Auch verstopfte Abgasleitungen und Schornsteine werden auf diese Weise entdeckt.

Weitere Infos dazu hier (PDF-Datei vom Bundesverband - ZIV).

Meißen, 31.03.2021


Blick aus dem Fenster auf die schneebedeckte Straße

Mo. 08. bis Fr. 12.02.2021 (6. KW)

Auf Grund der momentanen Wettersituation kann es zu Verzögerungen kommen.

Wir bitten um Verständnis, dass die mitgeteilten ungefähren Zeiten (z.B. 7 - 9 Uhr) eventuell nicht eingehalten werden.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter +49(0)3521. 73 52 95 (auch Mobiltel.) gern zur Verfügung.

Ihr Thomas Kuntke

Meißen, 08.02.2021


Abbildung Corona-Virus

Mi. 06. bis Fr 08.01.2021

Coronabedingt (die Mitarbeiterin / Aushilfe befindet sich in Quarantäne) können leider ein Teil der Arbeiten nicht wie geplant ausgeführt werden.

Entgegen der Mitteilung (Ankündigung / Terminvorschlag per Karte oder Brief, ggf. Aushang) können daher am Mittwoch den 06.01.2021, am Donnerstag den 07.01.2021 und am Freitag den 08.01.2021 folgende Schornsteinfegerarbeiten (Messungen / Überprüfungen von Öl- und Gas-Feuerungsanlagen sowie Kehrung von Schornsteinen / Abgasanlagen ) leider nicht durchgeführt werden:

 

Mittwoch 06.01.2021 (Als neuer Termin ist anvisiert: Mittwoch, der 20.01.)

Kunden-Nr. <siehe Karte, Brief...>

M-GER-22

M-FLE-1

M-LEI-41

M-ROM-6

S-AMK-1a S-AMK-27 S-AMK-38 S-AMK-49

S-QUE-2 

Z-LOM-6Z-LOM-18

 

Donnerstag 07.01.2021 (Als neuer Termin ist anvisiert: Donnerstag, der 21.01.)

Kunden-Nr. <siehe Karte, Brief...>

HEBE-4HEBE-9HEBE-9HEBE-10HEBE-11HEBE-12

NL-NIE-2NL-NIE-4NL-NIE-5 / 5aNL-NIE-6

NL-OBE-3NL-OBE-4

 

Freitag 08.01.2021 (Als neuer Termin ist anvisiert: Freitag, der 22.01.)

Kunden-Nr. <siehe Karte, Brief...>

ECKA-1

HEBE-13HEBE-15HEBE-15a 

M-LZE-4

NA-WEI-6NA-WEI-6a

NA-ZUM-9

OL-HAU-1OL-HAU-2OL-HAU-7 + 8

OL-ZUM-2

Meißen, 05-01-2021


Mo. 04. und Di. 05.01.2021

Da sich leider die meinerseits 'georderte' zusätzliche Mitarbeiterin / Aushilfe (im Zuge einer so genannte Arbeitnehmerüberlassung) in Quarantäne befindet (wg. Corona-Infektion eines Haushaltmitglieds) können leider ein Teil der Arbeiten erneut nicht wie geplant ausgeführt werden.

Entgegen der Mitteilung (Ankündigung / Terminvorschlag per Karte oder Brief, ggf. Aushang) können daher am Montag, den 04.01.2021 und am Dienstag, den 05.01.2021 folgende Schornsteinfegerarbeiten (Messungen / Überprüfungen von Öl- und Gas-Feuerungsanlagen sowie Kehrung von Schornsteinen / Abgasanlagen ) leider nicht durchgeführt werden:

Montag 04.01.2021 (Als neuer Termin ist anvisiert: Montag, der 18.01.)

Kunden-Nr. <siehe Karte, Brief...>

M-NIE-14 • M-NIE-40 • M-NIE-48 • M-NIE-53 M-NIE-55

M-VOR-4M-VOR-6M-VOR-7M-VOR-12 M-VOR-16 M-VOR-20 M-VOR-23

Dienstag 05.01.2021 (Als neuer Termin ist anvisiert: Dienstag, der 19.01.)

Kunden-Nr. <siehe Karte, Brief...>

M-JÜD-12aM-JÜD-12b

M-KYN-25M-KYN-32d

M-NOS-9M-NOS-58M-NOS-147

M-RAU-64 M-RAU-88

M-TAL-9

M-SRE-26

Meißen, 03-01-2021


Mi. 09. bis Fr. 11.12.2020

Durch den Ausfall einer KiTa (Schließung wg. Corona) kann ein Mitarbeiter leider nicht wie geplant Arbeiten ausführen.

Entgegen der Mitteilung (Ankündigung / Terminvorschlag per Karte oder Brief, ggf. Aushang) können daher am Mittwoch, den 09.12.2020, am Donnerstag, den 10.12.2020 und am Freitag, den 11.12.2020 folgende Schornsteinfegerarbeiten (Messungen / Überprüfungen von Öl- und Gas-Feuerungsanlagen sowie Kehrung von Schornsteinen / Abgasanlagen ) leider nicht durchgeführt werden:

Mittwoch 09.12.2020

Kunden-Nr. <siehe Karte, Brief...>

M-NIE-14 • M-NIE-40 • M-NIE-48 • M-NIE-53 M-NIE-55

M-VOR-4M-VOR-6M-VOR-7M-VOR-7M-VOR-12 M-VOR-16 M-VOR-20 M-VOR-23

M-ZSC-14

Donnerstag 10.12.2020

Kunden-Nr. <siehe Karte, Brief...>

M-BAH-1M-BAH-2

M-MEL-5M-MEL-23M-MEL-25M-MEL-27M-MEL-30

M-ROB-2

Freitag 11.12.2020

Kunden-Nr. <siehe Karte, Brief...>

M-DOB-10

M-KOR-14

M-LZE-4

M-NEU-15 • M-NEU-19

M-QUE-40a

M-ROT-5

M-TAL-14 M-TAL-58

M-UNV-12 

M-WET-2

M-ZKT-3M-ZKT-5

Meißen, 08-12-2020


Mo. 07.12.2020

Durch den Ausfall einer KiTa (Schließung wg. Corona) kann ein Mitarbeiter leider nicht wie geplant Arbeiten ausführen.

Entgegen der Mitteilung (Ankündigung / Terminvorschlag per Karte oder Brief) können daher am Montag, den 07.12.2020 folgende Schornsteinfegerarbeiten (Kehrung von Schornsteinen/Abgasanlagen und ggf. Reinigung / Kehrung der Verbindungsstücke / Rauchrohre von Festbrennstoff-Heizkessel) leider nicht durchgeführt werden:

Kunden-Nr. <siehe Karte, Brief...>

KEIL-M-32KEIL-M-34KEIL-M-35KEIL-M-39KEIL-M-47

KEIL-J-1KEIL-J-12

Z-LEI-4Z-LEI-5Z-LEI-8Z-LEI-17A

Z-MEI-5Z-MEI-7Z-MEI-10Z-MEI-13Z-MEI-15Z-MEI-20Z-MEI-22

Z-SEE-2Z-SEE-4Z-SEE-14Z-SEE-16Z-SEE-17

Die angekündigten Messungen/Überprüfungen von Öl- und Gas-Feuerungsanlagen bleiben davon unberührt. Diese Tätigkeiten werden wie geplant ausgeführt.

Meißen, 04-12-2020


(Bildquelle: Pixabay)
Corona-Virus

Sehr geehrte Kundschaft,

auch wenn sich die Lage in Bezug auf das Coronavirus etwas beruhigt hat, sind Maßnahmen zum eigenen Schutz und vor allem natürlich zum Schutz anderer nach wie vor geboten. Vorrangig sollte natürlich die Abstandsregel - Mindestmaß 1,5 m - eingehalten werden. Idealer Weise in Kombination mir einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2-Maske).

In geschlossenen Räumen ist die Verwendung von FFP2-Masken nach wie vor ein sehr wirksamer und sinnvoller Schutz. Deshalb erachte ich als erforderlich, dass bei Besuchen in meinem Büro eine derartige Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird! Ich bitte dies zu beachten und auch, dass bei Erkältungssymptomen bitte von einem persönlichen Besuch Abstand genommen werden sollte.
Dies meisten Sachverhalte können auch telefonisch geklärt / besprochen werden.

Auf Ihr Verständnis hoffend,
verbleibe ich mit freundlichem Gruß

Ihr Thomas Kuntke, me.


Meißen, 22.04.2022


Sehr geehrte Kundschaft,

in Bezug auf das Coronavirus werden unterschiedliche Maßnahmen ergriffen um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen.
Von den bislang erlassenen allgemeinen Verfügungen und speziellen Ge- und Verboten, ist das Schornsteinfeger-Handwerk zurzeit nicht konkret erfasst, dennoch gilt natürlich auch für uns, dass in der aktuellen Ausnahmesituation dem Schutz der Bevölkerung die höchste Priorität – dabei insbesondere für ältere Menschen und anderen gefährdeten Personen – zukommt.

Dem tragen wir bei der Ausübung der Schornsteinfegerarbeiten Rechnung:

1.)

Damit eine weitere Ausbreitung so weit wie möglich verhindert wird, beachten wir strikt die allgemeinen Hygieneempfehlungen und wenden diese auch in unserem privaten Umfeld an. Dazu gehört u.a.

-

Regelmäßiges und gründliches Händewaschen (https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/),

-

richtiges Husten und Niesen (https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/hygiene-beim-husten-und-niesen/)

-

Abstand halten (möglichst 1,5 m, besser 2 m)

-

Händeschütteln ist tabu

Hinweis und Bitte:
Wir müssen meist durch das Haus entweder in den Heizraum, z.B. Keller und auf’s Dach. Auch wenn wir Handschuhe tragen, so ist es sicherlich geboten, dass bitte die Türen durch Sie / die Bewohner selber geöffnet werden. Ausnahmen sind die Bodenluke und der Dachausstieg, da diese im Regelfall nur durch uns frequentiert werden.
Ermöglichen Sie uns bitte auch – so es keine zu großen Umstände macht bzw. möglich ist – dass wir uns mal die Hände waschen dürfen. (Zum abtrocknen nutzen wir eigene Papiertücher.)

2.)

Bei Auftreten von Krankheitssymptomen wird auf die Ausübung der Arbeiten unverzüglich verzichtet.

3.)

Wir nehmen die Bedenken unserer Kunden ernst und respektieren z.B. den Wunsch Termine zu verschieben.

4.)

Handlungsempfehlungen und Anweisungen unserer Aufsichtsbehörde zum Thema Coronavirus werden selbstredend beachtet und unverzüglich umgesetzt.

 

Zu beachten ist jedoch auch, dass die im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz begründeten Pflichten aufgrund der Corona-Pandemie nicht aufgehoben sind. Als gefahrenabwehrender Beruf sind wir den Punkten 2.1 und 2.2 der Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 22. März 2020, Az. 15-5422/10 zugeordnet (inzwischen ersetzt durch die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO – vom 17.04.2020 u.a.m. so z.B. die VO vom 30.10.2020). Dabei wird natürlich dem Umstand Rechnung getragen, dass die Ausbreitung des Virus bestmöglich zu verzögern ist und dass insbesondere Personen, die zur Risikogruppe gehören, besonders zu schützen sind. Wir haben und verwenden daher bei Bedarf entsprechenden Mund- und Nasenschutz (Feinstaubmasken). Handschuhe werden zudem generell getragen.

Hinweis zu den Bürozeiten (DI. 15 - 17 Uhr und DO. 9 - 11 Uhr):

Zu den genannten Zeiten ist zwar das Büro nach wie vor besetzt (per Telefon - 03521. 73 52 95 - erreichbar) jedoch für den Publikumsverkehr geschlossen!

Mit freundlichem Gruß
Schornsteinfegerbetrieb Kuntke - Energieberatungs- und Sachverständigenbüro
gez. Thomas Kuntke

 

Stand: 18-03-2020 | Edit: 22-03-2020, 26-03-2020, 07-04-2020, 08-04-2020, 20-04-2020, 30-10-2020

 

Kundeninformation als PDF (32 KB)


Hier können Sie sich zusätzlich über den aktuellen Stand und das Virus, sowie Verhaltensweisen informieren:

-Robert Koch-Institut (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html)
-Bundesgesundheitsministeriums (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html)
-Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html)
-Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (https://www.sms.sachsen.de/coronavirus.html)
-Landkreis Meißen - Landratsamt (http://www.kreis-meissen.org/15946.html)
-Schornsteinfeger-Innung Sachsen - Landesinnung (https://www.schornsteinfeger-sachsen.de/)

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