Emissionsmessungen an Einzelraumfeuerungen für feste Brennstoffe nach VDI 4207 Blatt 2 (Einstufungsmessung / "Prüfstandsmessung" Einzelraumfeuerstätte)
Diese Emissionsmessung dient zur Beurteilung der Einzelraumfeuerstätte (z. B. Grundofen, Einsatzofen...) hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) Paragraf 4 Absatz 5 (neuer handwerklich erstellter Grundofen ohne typgeprüften/vorgefertigten Feuerraum) sowie Paragraf 26 Absatz 1 (im Bestand vorhandene Feuerstätte, wie z. B. Kachelofen-Luftheizung).
Die Messung zum Nachweis der Einhaltung von Grenzwerten bei der Einzelraumfeuerungsanlage unterscheidet sich in Vorbereitung, im Messablauf und in der Nachbereitung wesentlich von der wiederkehrenden Messung an einer zentralen Festbrennstoff-Feuerstätte (Heizkessel). Laut der VDI 4207 Blatt 2, der für alle Messungen an Feuerstätten mit festen Brennstoffen geltenden Richtlinie, ist daher eine „besondere Fachkenntnis und Erfahrung“ für die Durchführung der Messungen an Einzelraumfeuerstätten erforderlich. Diese besondere Sachkunde - als Emissionsprüfstelle gem. VDI 4208 Blatt 1:2013-01 - haben wir nachgewiesen.
Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Aufwand. Mit einem Preis zwischen 350 EUR und 550 EUR (inkl. Mwst.) muss dabei gerechnet werden.
Bei Interesse unterbreiten wir Ihnen gern ein konkretes Angebot.
me. Thomas Kuntke
Telefon: 03521. 73 52 95
Telefax: 03521. 73 52 82
Büro: DI.15-17 Uhr + DO.9-11 Uhr
Email: kuntke (at) ebb-meissen.de
Emissionsmessungen gemäß Anlage 4, Nr. 3 der 1. BImSchV an vor dem 22.03.2010 errichteten Einzelraumfeuerstätten, für die keine Prüfstandsbescheinigung gemäß § 26 der 1. BImSchV vorliegt sowie Messungen an Grundöfen ohne vorgefertigten typgeprüften Feuerraum gemäß § 4 Abs. 5 der 1. BImSchV, die nach dem 31. Dezember 2014 errichtet wurden.