Ab der Hauptabsperreinrichtung (HAE) des Gas-Netzanschlusses liegt die Verantwortung für die Gasinstallation in den Händen von Eigentümern und Mietern. Bisher wurde Ihnen nahe gelegt, ihre Anlage jährlich einmal zu kontrollieren. Mit der Änderung der "Technischen Regeln für Gasinstallationen" (TRGI 2008) wurde diese Überprüfung für den Hausbesitzer zur jährlichen Verpflichtung erhoben.
Vielfach unbekannt!
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, aber auch durch den Abschluss eines Gasliefervertrages, ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Hausgasleitung verpflichtet. Vermietern obliegen darüber hinaus Prüfungs- und Instandhaltungspflichten.
Was ist wenn?
Spätestens im Schadensfall, muss vor Gericht dokumentiert werden, dass sachgerechte und regelmäßige Überprüfungen der Hausgasleitungen stattgefunden haben.
Nur so können sich Hauseigentümer gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter entlasten.
Unser Angebot!
Wir kontrollieren für Sie, gegen einen geringen Kostenaufwand* alle frei verlegten Erdgasleitungen auf einen einwandfreien Zustand, Absperreinrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit, Leitungsöffnungen auf vorschriftsmäßige Verwahrung, und die Be- und Entlüftung bei nachträglicher Verkleidung frei verlegter Innenleitungen.
Selbstverständlich mit Dokumentation!
Wir dokumentieren in einem Prüfprotokoll die komplett durchgeführte Hausschau, alle geprüften Leitungen, Geräte, und Lüftungsanlagen ggf. mit einer Mängelbeschreibung und dem Zeitpunkt der Kontrolle.
Interesse? Weitere Fragen?
Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung!
me. Thomas Kuntke
Telefon: 03521. 73 52 95
Telefax: 03521. 73 52 82
Büro: DI.15-17 Uhr + DO.9-11 Uhr
Email: kuntke (at) ebb-meissen.de
* Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Aufwand (Vor-Ort-Begehung / Überprüfung und Berichterstellung). Im Normalfall können Sie von Netto 13,40 EUR (zzgl. 19% Mwst. = Brutto 15,95 EUR) für die ersten beiden Gasverbraucher (für jeden weiteren Gasverbraucher Netto 5,00 EUR zzgl. 19% Mwst. = Brutto 5,95) ausgehen.
Der Preis gilt nur, wenn die Tätigkeit ohne gesonderte Anfahrt ausgeführt werden kann.